ZAMMA-Projekte – Anforderungen für eine Förderung
Mit seinem Festival möchte der Bezirk Oberbayern die regionale und oberbayerische Kulturlandschaft stärken und neue Impulse für ihre Weiterentwicklung setzen.
Dabei entsteht vor Ort ein Festival, das individuell ist und so an anderen Orten noch nicht stattgefunden hat. Die Programmgestaltung erfolgt vor Ort gemeinsam mit der Veranstalterkommune.
Ausgangspunkt für jedes Festival ist das Erreichen einer inklusiven Gesellschaft als verbindendes Element aller ZAMMA-Veranstaltungen.
Dabei gilt:
„Jeder Mensch soll sich gleichberechtigt und unabhängig von Behinderung, sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder sonstiger individueller Merkmale und Fähigkeiten an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligen können.“
Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss es bestimmten Kriterien entsprechen:
Wer kann sich für das Festival bewerben?
ZAMMA ist für jeden offen: Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen, Einzelpersonen, Unternehmen, Glaubensgemeinschaften, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen.
Wie sollte ein Projekt sein, damit es gefördert werden kann?
Wir haben viele Ideen, wie ein ZAMMA-Projekt aussehen kann.
Aber welche Ideen haben Sie?
Bei einer Förderung oder Teilförderung sind uns folgende Kriterien wichtig:
Vernetzung
ZAMMA fördert neue Vernetzungen. Dafür ist es notwendig, dass mindestens zwei Partner eine neue Kooperation begründen. Einer der Partner muss aus der Veranstalterkommune kommen. Die anderen Partner sollten zumindest aus Oberbayern stammen.
Inklusiver Aspekt/Partizipation
Der inklusive Anspruch eines Projektes im Sinne einer „Begegnung von Menschen auf Augenhöhe“ kann auf unterschiedliche Weise sichtbar werden. Er reicht von Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten bis hin zur aktiven Teilnahme.
Bitte stellen Sie in Ihrer Projektbeschreibung dar, wie Sie mit Ihrem Projekt unsere Gesellschaft inklusiver machen wollen.
Qualität
Kultur, Inklusion, Partizipation und Qualität schließen sich nicht aus – im Gegenteil!
Schildern Sie uns in Ihrer Projektbewerbung, wie Sie mit Ihrem Projekt ZAMMA qualitativ bereichern. Welche Schwerpunkte wollen Sie setzen?
Nachhaltigkeit
ZAMMA soll weiterwirken, auch wenn das Festival vorbei ist. Wie könnte Ihr Projekt auch in Zukunft in Ihrer Kommune oder in Oberbayern sichtbar und wirksam werden?
Innovation
ZAMMA möchte Neues schaffen!
Was ist das Neue an Ihrem Projekt? Was gab es vorher noch nicht? Dabei kann es um den Inhalt des Projektes gehen, um Projektpartner, die noch nie zusammengearbeitet haben, um den Veranstaltungsort oder gar ein neues Ensemble.
Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Bezug zur Region/Oberbayern
ZAMMA ist ein oberbayerisches Festival mit regionalem Bezug. Wie repräsentieren Sie mit Ihrem Projekt den Bezirk, und/oder die Veranstalterkommune? Welche Schwerpunkte setzen Sie? Wie kann Ihr Projekt wirken?
Wie fördern wir Ihr Projekt?
Finanzierung
Der Bezirk Oberbayern fördert bis zu 100% der im Finanzplan veranschlagten Kosten eines Projektes. Dabei müssen sich Sach- und Personalkosten im angemessenen Rahmen befinden. Im Finanzplan sind auch Eigenmittel und andere Förderungen anzugeben. Die vom Bezirk Oberbayern zur Verfügung gestellten Mittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Dieses ist im Anschluss an das Festival durch einen vereinfachten Verwendungsnachweis zu belegen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Tranchen: 2/3 des Förderbedarfs stellen wir Ihnen vor dem Festival zur Verfügung, die Auszahlung des Restbetrages erfolgt umgehend nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Personalkosten
ZAMMA fördert das bürgerliche Engagement in den Kommunen. Ziel ist es ebenso, das ehrenamtliche Netzwerk zu stärken.
Deshalb können Personalkosten grundsätzlich nur erstattet werden für:
- extern benötigte Fachpersonen (Dozentinnen und Dozenten, Musikerinnen und Musiker, Künstlerinnen und Künstler), die zur Durchführung engagiert werden müssen. Diese Aufwendungen sind durch ordentliche Rechnungsstellung nachzuweisen.
- Kooperationspartnerinnen und -partner, die ihren Lebensunterhalt mit der in das Projekt eingebrachten Tätigkeit erwerben (auch teilweise). Dieses muss ggf. durch geeignete Unterlagen (Steuernummer/KSK-Nummer/Mitgliedschaft in der GEMA o.ä.) nachgewiesen werden. Der Stundensatz muss dabei angemessen und an die Interessen des Festivals angepasst sein.
Sachkosten
Geplante Sachkosten sind ggf. durch Kostenvoranschläge zu belegen.
Die Finanzierung von Anlagegütern ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, gemeinsam finden wir eine Lösung!
Infrastruktur
Die Kosten für die benötigte Infrastruktur (z.B. Veranstaltungstechnik) wird von der Veranstalterkommune übernommen. Art und Umfang der benötigten Infrastruktur wird im Infrastrukturplan beschrieben.
Wir versuchen Ihren Wünschen und Bedürfnissen nachzukommen, wir können aber nicht immer jedem Anspruch gerecht werden.
Wir halten Sie über die Planungen auf dem Laufenden.
GEMA und Künstlersozialkasse
Der Bezirk Oberbayern erledigt für Sie die Anmeldung und Abrechnung der Veranstaltung bei der GEMA und übernimmt darüber hinaus die Künstlersozialabgabe, sofern diese abzuführen ist. Über das Verfahren wird gesondert informiert.
Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Über die Gewährung der Förderung entscheidet das Orga-Team. Dabei sind auch Teilförderungen möglich. Entscheidungen des Orga-Teams sind nicht anfechtbar.
Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Wir helfen Ihnen gerne!
Gerne sind wir für Sie da und unterstützen Sie bei Ihren Projekten:
Konzeption, Vernetzung, Anträge, Rechtliches, Öffentlichkeitsarbeit…
Der Bezirk Oberbayern und das ZAMMA-Team sind für Sie da!