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Werkstätten
In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erhalten Menschen mit geistigen und/oder körperlichen oder seelischen Behinderungen eine geeignete berufliche Bildung. Diese Einrichtungen fördern und sichern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und ermöglichen ihnen eine dauerhafte Arbeit gegen Lohn.
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Werkstattberechtigung
Aufnahmevoraussetzung für eine Werkstatt für behinderte Menschen, WfbM) nach § 220 SGB IX erfordert eine volle Erwerbsminderung.