Kulturförderung
Der Bezirk Oberbayern fördert bedeutsame Kulturprojekte in allen Kultursparten wie zum Beispiel angewandte, bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik und Film.
Die Kulturförderung ist eine freiwillige Leistung des Bezirks. Antragstellende können eine Zuwendung von bis zu zehn Prozent der Gesamtkosten eines Projekts erhalten, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.
Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen sind die Förderrichtlinien des Bezirks Oberbayern. Anträge für Ihre Projekte können Sie jeweils bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Durchführung des Projekts beim Bezirk Oberbayern einreichen. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen im ersten Halbjahr des darauffolgenden Jahres.
Eine postalische Abgabe ist nicht mehr erforderlich!
Gerne können Sie den Zuschussantrag oder Verwendungsnachweis in digitaler Form per E-Mail einreichen.
Bitte beachten Sie die ab 01.08.2024 gültigen Richtlinien. So werden ab dem Förderjahr 2025 beispielsweise unentgeltliche Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 15.000 € anerkannt.