FAQs zur Antragstellung beim Bezirk Oberbayern
Die Fragen & Antworten beziehen sich auf die folgenden Förderanträge:
- Kulturförderung
- Heimatpflegeförderung
- Volksmusikförderung
Wichtige Termine bei der Antragstellung
Wann fällt die Entscheidung über eine Zusage?
Was fördern wir?
Wie hoch kann die Zuwendung sein?
Welche Kosten können angegeben werden, welche nicht?
Wie hoch der zu erbringende Eigenanteil?
Wie verläuft die Auszahlung der Fördersumme?
Was ist nach der Auszahlung zu tun?
Wie weise ich auf die Förderung durch den Bezirk Oberbayern hin?
Wichtige Termine bei der Antragstellung
Der Förderantrag ist bis zum 31.10. des Vorjahres mit einer Kostenschätzung und einer kurzen Projektbeschreibung digital beim Bezirk Oberbayern abzugeben. Fällt der 31.10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den darauffolgenden Werktag.
Wann fällt die Entscheidung über eine Zusage?
Über die Förderanträge in der Kultur, Volksmusik- und Heimatpflege wird voraussichtlich im April des Förderjahres im Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen entschieden.
Was fördern wir?
Eine Zuwendung können Veranstaltungen und Projekte jeglicher kulturellen Sparte in Oberbayern erhalten, deren Umsetzung ohne Drittmittel nicht möglich ist. In der Heimatpflege können auch Publikationen gefördert werden.
Wie hoch kann die Zuwendung sein?
Der Fördersatz beläuft sich auf maximal 10 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens aber 15.000 € jährlich pro Antragstellenden (nicht pro Projekt!).
Welche Kosten können angegeben werden, welche nicht?
Eine beispielhafte Auflistung der Kosten, die nicht anerkannt werden können, findet sich in den Zuwendungsrichtlinien unter II. Nr. 3.4. ZuRichtlBez (Zuwendungsrichtlinien des Bezirks Oberbayern).
Unentgeltliche Arbeitsleistungen müssen auf der Ein- und Ausgabenseite mit angegeben werden. Es werden max. 15.000 € anerkannt, wobei Facharbeiterstunden mit 25 € und einfache Tätigkeiten und Hilfstätigkeiten mit dem aktuellen Mindestlohn (01.01.2025) 12,82 € angesetzt werden dürfen (vgl. II. Nr. 3.5. ZuRichtlBez).
Wie hoch der zu erbringende Eigenanteil?
Mindestens 20 % der Projektausgaben müssen aus nicht-öffentlichen Mitteln finanziert wer-den. Dazu können Eintrittsgelder, Mitgliedsbeiträge, unentgeltliche Arbeitsleistungen, Eigen-kapital, Vermögenserträge sowie Spenden durch private Firmen und Privatpersonen gehören. Zuwendungen durch Sparkassen und Volksbanken gelten als private Spenden.
Wie verläuft die Auszahlung der Fördersumme?
Der Zuwendungsbetrag ist über den Auszahlungsantrag, der dem Bewilligungsbescheid beigeheftet wurde, bis zum 30.09. abzurufen. Bitte beachten: Nach Ende des Haushaltsjahres ist eine Auszahlung nicht mehr möglich.
Was ist nach der Auszahlung zu tun?
Bis zum im Bewilligungsbescheid genannten Termin (üblicherweise der 30.06. des Folgejahres) ist nach Umsetzung des Vorhabens ein Verwendungsnachweis abzugeben. Das entsprechende Formular befindet sich auf der Homepage.
Wie weise ich auf die Förderung durch den Bezirk Oberbayern hin?
In Druckerzeugnissen (z. B. Karten, Plakaten, Katalogen) und digitalen Medien ist durch das Logo des Bezirks Oberbayern auf die Förderung hinzuweisen. Das Logo des Bezirks Oberbayern kann über ein Bestellformular gratis unter Logo / Bezirk Oberbayern angefordert werden.