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Formblätter, Formschreiben und Vorschläge 

Für Volkslied- und Volksmusikgruppen sowie Veranstalter zur Kontaktaufnahme und Abklärung mit der GEMA bei öffentlichen Aufführungen

Seit den 1980er-Jahren ist die Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern mit den stetig wichtiger werdenden Fragen im Bereich Volksmusik-Urheberrecht-GEMA beschäftigt. Musik- und Gesangsgruppen sowie Veranstalter kommen mit der Geschäftspraxis der GEMA im Bereich Volksmusik oftmals nicht zurecht und benötigen weitgehende Hilfestellungen. Diese konkrete Hilfestellung bietet die Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern.

Für folgende Themen stellen wir zur Kontaktaufnahme mit der GEMA Formulierungsvorschläge und Formulare zur Verfügung:

Zur Abklärung des eigenen Repertoires einer Volksmusikgruppe erhält diese nach vorheriger Rücksprache mit der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern einen Formulierungsvorschlag

Da die Zuordnung und Dokumentation von Werken im Bereich der regionalen Volksmusik mitunter komplex sein kann, empfehlen wir, die Antwort der GEMA bei Bedarf zusätzlich der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern zur fachlichen Einschätzung oder Stellungnahme vorzulegen.


Hinweis: Die Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern unterstützt bei Fragen zur GEMA in der Volksmusik sowie bei allgemeinen Fragen zum Urheberrecht in der Volksmusik. Die bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Allgemeine Hinweise zur Kontaktaufnahme mit der GEMA

Bei der Kommunikation mit der GEMA empfiehlt sich für Anfragen und Abstimmungen grundsätzlich der Weg der Schriftform oder E-Mail. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Inhalte und kann bei späteren Rückfragen oder länger andauernden Vorgängen hilfreich sein. Zudem sorgt eine schriftliche Dokumentation für Klarheit, auch wenn sich Zuständigkeiten im Verlauf des Vorgangs ändern.

Das von der GEMA seit 2020 verstärkt eingesetzte Onlineportal bietet für viele Nutzungsbereiche eine wertvolle Unterstützung.
Auch für den Bereich der regionalen Volksmusik wurden zahlreiche Verbesserungen umgesetzt.

Sofern Ihre Anliegen über das Portal nicht vollständig oder eindeutig abgebildet werden können, empfehlen wir, ergänzend den direkten Kontakt zur GEMA aufzunehmen. Im Zweifelsfall kann zudem eine fachliche Einschätzung durch die Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern hilfreich sein.

  • Kontakt für Veranstaltungsanmeldungen, Anfragen und Vereinbarungen

    GEMA KundenCenter Berlin
    11506 Berlin

    E-Mail: kontakt@gema.de


  • Kontakt für Anfragen zum GEMA-Repertoire

    Für Auskünfte und Klärungen zur Zugehörigkeit von Liedern und Instrumentalstücken zum GEMA-Repertoire sowie zu einer möglichen Tantiemenpflicht:

    GEMA Mitglieder-Service
    Bayreuther Str. 37
    10787 Berlin

    Postanschrift:
    Postfach 30 12 40
    10722 Berlin

    E-Mail: mitgliederservice@gema.de
Hinweis:

Sollten Sie eine von der GEMA gesetzte Frist – beispielsweise für die Einreichung der Musikfolge oder die Begleichung einer Rechnung – nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen GEMA-Abteilung eine Fristverlängerung. Geben Sie dabei auch den Grund für die Verzögerung an, etwa die zeitaufwendige Einholung erforderlicher Informationen.