Formblätter, Formschreiben und Vorschläge
Für Volkslied- und Volksmusikgruppen sowie Veranstalter zur Kontaktaufnahme und Abklärung mit der GEMA bei öffentlichen Aufführungen
Seit den 1980er-Jahren ist die Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern mit den stetig wichtiger werdenden Fragen im Bereich Volksmusik-Urheberrecht-GEMA beschäftigt. Musik- und Gesangsgruppen sowie Veranstalter kommen mit der Geschäftspraxis der GEMA im Bereich Volksmusik oftmals nicht zurecht und benötigen weitgehende Hilfestellungen. Diese konkrete Hilfestellung bietet die Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern.
Für folgende Themen stellen wir zur Kontaktaufnahme mit der GEMA Formulierungsvorschläge und Formulare zur Verfügung:
- Überprüfung der geplanten Lieder und Instrumentalstücke vor einer anstehenden Veranstaltung auf Tantiemen-Pflicht oder GEMA-Freiheit
- Abklärung des eigenen Repertoires der Instrumental- und Gesangsgruppen für öffentliche Aufführungen bei Veranstaltungen
- Vorherige Anmeldung [MP 3.1] von öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nur teilweise GEMA-Repertoire aufgeführt wird mit Hinweisen auf anteilmäßige Berechnung und GEMA-Härtefallnachlassregelung
Da nach unseren Erfahrungen die Dokumentation der GEMA im Bereich regionaler Volksmusik durchaus fehlerhaft ist, können Sie im Zweifelsfall die Antwort der GEMA der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern zur Überprüfung oder Stellungnahme vorlegen.
Hinweis: Die Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern unterstützt bei Fragen zur GEMA in der Volksmusik sowie bei allgemeinen Fragen zum Urheberrecht in der Volksmusik. Die bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Allgemeine Hinweise zur Kontaktaufnahme mit der GEMA
Bei der Kommunikation mit der GEMA empfiehlt es sich grundsätzlich, schriftlich oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Mündliche Auskünfte oder Absprachen mit Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sind nicht immer verbindlich. Zudem können Ansprechpersonen wechseln, und bei länger dauernden Vorgängen können Einzelheiten in Vergessenheit geraten.
Das von der GEMA seit 2020 verstärkt eingesetzte Onlineportal ist mit seinen derzeitigen Funktionen für Musiknutzungen im Bereich der regionalen Volksmusik nur bedingt geeignet. Das Repertoire der regionalen Volksmusik und seine Besonderheiten sind in der GEMA-Dokumentation teilweise lückenhaft oder fehlerhaft erfasst. Da diese Dokumentation zugleich die Datengrundlage des Onlineportals bildet, können sich daraus Schwierigkeiten bei der Nutzung ergeben.
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Kontakt für Veranstaltungsanmeldungen, Anfragen und Vereinbarungen
GEMA KundenCenter Berlin
11506 Berlin
E-Mail: kontakt@gema.de
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Kontakt für Anfragen zum GEMA-Repertoire
Für Auskünfte und Klärungen zur Zugehörigkeit von Liedern und Instrumentalstücken zum GEMA-Repertoire sowie zu einer möglichen Tantiemenpflicht:
GEMA Mitglieder-Service
Bayreuther Str. 37
10787 Berlin
Postanschrift:
Postfach 30 12 40
10722 Berlin
E-Mail: mitgliederservice@gema.de
Sollten Sie eine von der GEMA gesetzte Frist – beispielsweise für die Einreichung der Musikfolge oder die Begleichung einer Rechnung – nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen GEMA-Abteilung eine Fristverlängerung. Geben Sie dabei auch den Grund für die Verzögerung an, etwa die zeitaufwendige Einholung erforderlicher Informationen.