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Klärung des eigenen Repertoires einer Volksmusik- oder Volksliedgruppe

Rechtliche Grundlage: § 55 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG; Auszug):

§ 55 Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen

(1) Die Verwertungsgesellschaft informiert [...] die Nutzer jeweils auf hinreichend begründete Anfrage unverzüglich und elektronisch mindestens über:

1. die Werke oder sonstigen Schutzgegenstände sowie die Rechte, die sie unmittelbar oder auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen wahrnimmt, und die jeweils umfassten Gebiete [...].

Vorschlag für ein Schreiben an die GEMA:

(Absender, Datum und E-Mail-Adresse)
(GEMA-Anschrift)

Betreff: Anfrage nach § 55 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) – Klärung des Repertoires unserer Volksmusik- oder Volksliedgruppe

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Volksmusik- oder Volksliedgruppe ........................... wirkt regelmäßig bei Sing- und Spielgelegenheiten mit, bei denen keine Musikfolge und kein festes Programm vorgegeben sind, zum Beispiel beim geselligen Singen und Musizieren im Wirtshaus oder bei einem Hoagart.

Da solche spontanen und häufig kleineren Veranstaltungen von der GEMA urheberrechtlich als öffentliche Aufführungen gesehen werden, sind wir bestrebt, keine Lieder und Musikstücke zu nutzen, für deren öffentliche Aufführung die GEMA eine Vergütung erhebt. Die häufig ehrenamtlich tätigen Veranstalterinnen und Veranstalter sollen nicht mit GEMA-Gebühren belastet werden und wünschen daher die Aufführung ausschließlich GEMA-freier Lieder und Musikstücke.

Voraussichtlich wirken wir in vier Wochen wieder bei einer solchen Veranstaltung mit. Deshalb bitten wir um Auskunft darüber, ob die GEMA bei den in der beigefügten Liste aufgeführten Liedern und Musikstücken Aufführungsrechte wahrnimmt und für deren öffentliche Aufführung eine Vergütung erhebt. Wir werden die von Ihnen als vergütungspflichtig bezeichneten Lieder und Musikstücke bei den beschriebenen Veranstaltungen nicht aufführen und uns auf tantiemenfrei aufführbare Lieder und Musikstücke beschränken.

Ihre Antwort benötigen wir innerhalb der nächsten zwei Wochen, damit noch genügend Planungsspielraum und Probenzeit zur Verfügung stehen.

Da die Dokumentation der GEMA im Bereich der regionalen Volksmusik nach den Erfahrungen der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern Fehler aufweisen kann, behalte ich mir vor, Ihre Auskunft im Zweifelsfall der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern zur Prüfung und Stellungnahme vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)