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Prüfung der für eine Veranstaltung vorgesehenen Lieder und Instrumentalstücke

Rechtliche Grundlage: § 55 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VVG; Auszug):

§ 55 Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen

(1) Die Verwertungsgesellschaft informiert [...] die Nutzer jeweils auf hinreichend begründete Anfrage unverzüglich und elektronisch mindestens über:
1. die Werke oder sonstigen Schutzgegenstände sowie die Rechte, die sie unmittelbar oder auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen wahrnimmt, und die jeweils umfassten Gebiete [...].

Vorschlag für ein Schreiben an die GEMA:

(Absender, Datum und E-Mail-Adresse)
(GEMA-Anschrift)

Betreff: Anfrage nach § 55 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) – Prüfung der für eine Veranstaltung vorgesehenen Lieder und Instrumentalstücke

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ....................... veranstalte ich in ...................................... eine öffentliche Volksmusikveranstaltung.

Vor der Veranstaltung übermittle ich Ihnen die von den auftretenden Gruppen vorgeschlagenen Lieder und Instrumentalstücke in der beigefügten Liste. Bitte teilen Sie mir mit, bei welchen dieser Titel die GEMA die Aufführungsrechte wahrnimmt und für deren öffentliche Aufführung eine Vergütung erhebt.

Da die endgültige Programmgestaltung von Ihrer Auskunft abhängt, bitte ich um eine Antwort innerhalb von zwei Wochen. Anschließend wird das Programm verbindlich festgelegt.

Aus Kostengründen bin ich bestrebt, bei der Veranstaltung möglichst wenige Werke aus dem GEMA-Repertoire zu verwenden. Sollten nach Ihrer Auskunft vergütungspflichtige Lieder oder Instrumentalstücke vorgesehen sein, werde ich die Veranstaltung rechtzeitig vor ihrer Durchführung bei der GEMA anmelden und die erforderliche Lizenz mit der Bitte um anteilige Berechnung beantragen. Die tatsächlich aufgeführten Titel werde ich anschließend mit der Musikfolge innerhalb der geltenden Frist übermitteln.

Da die Dokumentation der GEMA im Bereich der regionalen Volksmusik nach den Erfahrungen der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern Fehler aufweisen kann, behalte ich mir vor, Ihre Auskunft im Zweifelsfall der Volksmusikpflege des Bezirks Oberbayern zur Prüfung und Stellungnahme vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)