Unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen
Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung finden oft schwer Zugang zu etablierten Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen und Dienste. Gemeindenahe unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (UpB) setzen hier an: Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich niedrigschwellig beraten zu lassen. Niedrigschwellig heißt, die Beschwerdestellen sind ohne bürokratische Hürden zugänglich, leicht erreichbar und die Beratung ist kostenlos. Auf Wunsch arbeiten sie anonym. Sie leiten bei Bedarf ein Beschwerdeverfahren ein.
Beratung auf Augenhöhe
Die Beschwerdestellen werden von Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung und Angehörigen psychisch Kranker und organisiert. Die ratsuchenden Menschen können ihren Ansprechpersonen auf Augenhöhe begegnen.
Mit ihren Anliegen wenden Sie sich als ratsuchende Person bitte direkt an die für Sie zuständige Beschwerdestelle.
Vier Beschwerdestellen
In Oberbayern gibt es vier psychiatrische Beschwerdestellen.
Diese sind zuständig für
- die Stadt München und den Landkreis München sowie die Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck (zwei Beschwerdestellen: München 1 und München 2),
- die Landkreise Altötting, Mühldorf, Rosenheim und die Stadt Rosenheim,
- die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land
Die Anliegen, Anfragen und Beschwerden aus den restlichen oberbayerischen Landkreisen bearbeiten, je nach Einzelfall und Kapazität, die nächstgelegenen Beschwerdestellen.
Datenschutz und Schweigepflicht
Träger der Beschwerdestellen sind Angehörigen- und Betroffenenverbände. Die Mitarbeitenden sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten nach rechtlichen Standards. Dazu zählen:
- Datenschutz,
- Gemeindenähe,
- Schweigepflicht,
- Unabhängigkeit und
- Vernetzung.
Diese Standards beruhen auf den Vorgaben des Bundesnetzwerkes unabhängiger Beschwerdestellen Psychiatrie.
Finanzierung
Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderlinie im Jahr 2022 finanziert der Freistaat Bayern die Arbeit der Unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen.