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Glossar

Es wurden 91 Einträge gefunden

  • Fachdienste

    Fachdienste sind Angebote, die in ihren Aufgaben festgelegt sind. In den sozialen Fachdiensten arbeiten Pädagogen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Heilpädagogik. in den psychologischen Fachdiensten sind Diplom-Psycholologen und Therapeuten angestellt.

  • Förderberufsschulen

    Förderberufsschulen sollen Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Lernbehinderung durch berufsfördernde Lehrgänge auf die Anforderungen des Berufslebens vorbereiten.

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  • Förderrichtlinien

    Die vom Bezirk Oberbayern festgelegten Rahmenbedingungen, innerhalb derer eine Förderung eines Projektes oder Vorhaben möglich ist

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  • Förderschulen

    Förderschulen sind Schulen für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten einen besonderen Förderbedarf haben. Es gibt Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten: Sehen, Hören, Sprechen, Lernen sowie körperliche und motorische Entwicklung.

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  • Förderstätten

    Förderstätten helfen schwerst- und mehrfach geistig und/oder körperlich behinderten Erwachsenen im alltäglichen Leben mit umfassender Begleitung und Hilfestellung. Besucherinnen und Besucher einer Förderstätte können aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung noch nicht bzw. nicht mehr in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten und brauchen besondere Unterstützung. Durch diese Einrichtung soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

  • Forensik

    Forensik steht umgangssprachlich für die forensische oder gerichtliche Psychiatrie und ist eine Disziplin der Psychiatrie. Sie befasst sich im Wesentlichen mit der psychiatrischen Begutachtung sowie mit der strafrechtlichen Unterbringung und Therapie straffällig gewordener psychisch kranker und suchtkranker Menschen. Man spricht auch vom Maßregelvollzug.

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  • Fraktion

    Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten, beispielsweise im Bezirkstag. Dieses Bündnis findet freiwillig statt und dient dem Zweck, gemeinsame politische Ziele und Interessen einfacher durchsetzen zu können.

  • Gebietskörperschaft

    Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine Gebietskörperschaft ist somit eine Körperschaft, deren Zusammengehörigkeit durch ein Gebiet (=territorial) begrenzt ist. Beispiele dafür sind Gemeinden, Landkreise und Bezirke.

  • Gerontopsychiatrische Dienste

    Gerontopsychiatrische Dienste bieten Beratung und Hilfe für psychisch erkrankte ältere Menschen und für ihre Angehörigen oder ihr jeweiliges Lebensumfeld.

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  • Gesamtplanverfahren

    Das Verwaltungsverfahren wurde 2005 von den bayerischen Bezirken mit dem Ziel einer Hilfegewährung eingeführt, die den Menschen mit Behinderungen und seinen individuellen Bedarf in den Mittelpunkt stellt. Das Verfahren baut auf eine typisierte und umfassende Bedarfsermittlung auf, die gemeinsam mit den Betroffenen und dem potentiellen Leistungsanbieter durchzuführen ist.

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  • Gremium

    Ein Gremium ist eine ausgewählte Gruppe von Personen, bevorzugt Experten aus verschiedenen Fachgebieten. Ziel des Zusammenschlusses ist es, über ein festgelegtes Thema zu beraten, sich zu informieren und zu entscheiden und in diesem Rahmen Aufgaben zu erfüllen.

  • Hebesatz

    Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der von der Kommune in der Haushaltssatzung festgesetzt wird um z.B. die Grund- und Gewerbesteuern (Realsteuern) zu berechnen. In jeder Kommune kann diese Prozentzahl unterschiedlich hoch festgesetzt werden. Demnach werden auch unterschiedlich hohe Steuern erhoben.

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  • Heilpädagogische Tagesstätten

    Heilpädagogische Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen drei und 21 Jahren, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind.

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  • Individualbegleiter

    Einzelne Kinder mit Behinderungen benötigen wegen der Art und Schwere ihrer Einschränkung zusätzliche Hilfe einer Begleitperson, wenn sie eine Kindertagesstätte besuchen. Individualbegleiter nennt man Personen, die Kinder in Kindertagesstätten mit Integrationsplätzen, schulvorbereitenden Einrichtungen sowie heilpädagogischen Tagesstätten unterstützen.

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  • Inklusion

    Inklusion ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die ihr zugrundeliegende UN-Konvention wurde durch die Vereinten Nationen im Jahr 2006 als »Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« verabschiedet.

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  • Integration

    Ziel von Integration ist, alle Menschen und Bevölkerungsgruppen miteinzubeziehen und in die Gesellschaft einzugliedern. Im Gegensatz dazu versucht Inklusion die Gesellschaft zu verändern, damit alle Menschen als Individuen wahrgenommen werden.

  • Integrationsprojekt

    Ziel von Integrationsprojekten ist die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Diese Projekte sind in Unternehmen (Integrationsunternehmen) eingegliedert, die schwerbehinderte Menschen in unternehmensinternen Betrieben (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) beschäftigen. Integrationsprojekte sind für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen bzw. seelischen Behinderungen oder Suchterkrankungen entwickelt worden.

  • Integrative Horte

    Integrative Horte sind Horte mit Integrationsplätzen. Hier werden Kinder mit Behinderungen oder mit drohenden Behinderungen im Schulalter wohnortnah gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert.

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  • Interdisziplinäre Frühförderstellen

    Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFS) sind offene Anlaufstellen für Eltern, deren Kind von einer geistigen, körperlichen oder seelischen Entwicklungsverzögerung bedroht ist oder bei dem eine Behinderung vorliegt.

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  • Isolierte heilpädagogische Leistung

    Unter isolierten heilpädagogischen Leitungen versteht man eine Form der gezielten ambulanten Förderung, die Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung außerhalb stationärer Einrichtungen erhalten können. Ein wichtiges Ziel ist es, durch die gezielte zusätzliche Förderung eine drohende Behinderung zu verhindern oder die Folgen einer bereits bestehenden Behinderung zu mildern.

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  • Jugendbildungsstätte

    Jugendbildungsstätten sind meist überregionale Einrichtungen, die Angebote zur außerschulischen Jugendbildung machen. Sie bieten Kurse, Seminare, Tagungen und Lehrgänge zu Themen der politischen und Umweltbildung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter sowie die Fortbildung hauptberuflicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit.

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  • kbo-Kliniken

    kbo steht für Kliniken des Bezirks Oberbayern. Dazu gehören die fünf Gesellschaften kbo-Isar-Amper-Klinikum, kbo-Inn-Salzach-Klinikum, kbo-Lech-Mangfall-Kliniken, kbo-Heckscher-Klinikum und das kbo-Kinderzentrum München. Derzeit werden an den kbo-Kliniken ambulant, teilstationär und stationär pro Jahr rund 100.000 Patientinnen und Patienten in den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erwachsenenpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie Sozialpädiatrie und Neurologie behandelt. Insgesamt stehen an über 20 Standorten rund 3.000 Betten und Plätze in Tageskliniken zur Verfügung.

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  • Kommunale Gebietskörperschaft

    Zu den kommunalen Gebietskörperschaften zählen Gemeinden, kommunale Verbände, Landkreise und in Bayern die Bezirke. Ihre Zuständigkeit und Gebietshoheit ist jeweils auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes beschränkt.

  • Kommunale Selbstverwaltung

    Unter kommunaler Selbstverwaltung versteht man die eigenverantwortliche Verwaltung der politischen Gemeinden und Städte.

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  • Kommunaler Finanzausgleich

    Der kommunale Finanzausgleich hat den Zweck, dass die finanzielle Situation der Kommunen ausgeglichen ist. Es werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll gewährleistet werden, dass die Kommunen leistungsfähig bleiben und ihre Aufgaben finanzieren können. Zum anderen soll eine gerechtere Verteilung der Mittel unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen stattfinden. Diese Umverteilung bezweckt die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern. Mittels unterschiedlicher Zuweisungen werden die Gemeinden und Gemeindeverbände im kommunalen Finanzausgleich bezuschusst. Unterscheiden kann man die Zuweisungen in zweckungebundene Zuweisungen und Zweckzuweisungen. Unter die zweckungebundenen Zuweisungen zählen die Bedarfs- und Schlüsselzuweisungen.