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Eingliederungshilfe neu gestalten

München, den Datum: 07.08.2019
Gesundheit

Bezirk Oberbayern informiert über wichtige Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab dem 1. Januar 2020

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) entstehen ab 1. Januar 2020 neue Wege, um die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Beziehen diese Eingliederungshilfe können sie künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Die wichtigsten Änderungen durch das BTHG hat der Bezirk Oberbayern nun in einem Flyer zusammengefasst.

„Dank der neuen Einkommensgrenzen haben Menschen mit Behinderungen künftig mehr finanziellen Spielraum“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. Der Vermögensfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2020 von 30.000 € auf 56.070 €. Er wird sich künftig in der Regel pro Jahr um mindestens 1.000 € erhöhen. „Eine wichtige Neuerung ist auch, dass Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder Partnern unberücksichtigt bleibt“, sagte Mederer „Das alles sind sehr gute Nachrichten für die Menschen, die vom Bezirk Eingliederungshilfe erhalten.“  

So ist das eigene Einkommen für Leistungen der Eingliederungshilfe nur noch dann einzusetzen, wenn es eine höhere Einkommensgrenze übersteigt. Diese beträgt beispielsweise bei Gesamteinkünften, die überwiegend aus Renten stammen, derzeit jährlich rund 22.300 €. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommenvon rund 1.850 €.

Kein Kostenbeitrag für Mittagessen in Werkstätten

Weitere wichtige Änderungen ergeben sich für Menschen, die in Wohnheimen leben. Sie sollen ebenfalls selbstbestimmter die eigenen Einkünfte verwalten können. Renten oder Wohngeldzahlungen werden deshalb ab 2020 auf ihr eigenes Konto überwiesen. Von diesem Einkommen sind dann die Kosten für den Lebensunterhalt im Wohnheim etwa für Miete und Verpflegung selbst zu decken.

Auch für die Besucherinnen und Besucher von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die dort am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnehmen, gelten neue Regeln. Sie können für das Mittagessen ab Januar 2020 einen zusätzlichen monatlichen Betrag erhalten. Diese Änderung gilt, sofern sie auch Leistungen für den Lebensunterhalt benötigen. Der Bezirk Oberbayern erhebt dann keinen Kostenbeitrag für das Mittagessen mehr. Dafür ist das Mittagessen zukünftig vor Ort zu bezahlen.

Eingliederungshilfe neu gestaltet

Das Faltblatt steht hier auf der Seite im Kasten "Publikationen" zum Download bereit. Es kann auch als gedruckter Flyer bestellt werden.