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23.08.2018

Drei Beispiele zur ambulanten Hilfe zur Pflege  


Menschen mit ambulantem Pflegebedarf haben vielfältige und sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Das Landratsamt München hat drei exemplarische Fallkonstellationen für die Gewährung der ambulanten Hilfe zur Pflege zusammengestellt. In jedem der drei Beispiele sind die Leistungen der Sozialhilfe jeweils abhängig von Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen.


Erna H.:

Weiblich; 74 Jahre
wohnt alleine
gepflegt durch einen ambulanten Pflegedienst
Pflegegrad 3 (gewichtete Punkte laut Pflegegutachten: 65)

Pflegesachleistungen der Pflegekasse 1298 €

Die Pflegekosten übersteigen die Sachleistungen der Pflegekasse jedoch bei weitem. Daher werden die übersteigenden Pflegekosten, die als notwendig erachtet werden, durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege übernommen – in diesem Fall in Höhe von ca. 820 € monatlich.

Darüber hinaus steht der Pflegebedürftigen laut Sozialhilfegesetz mindestens 1/3 des Pflegegeldes, in diesem Fall in Höhe von 181,66 € monatlich, zu.

Leistungen der Hilfe zur Pflege im Monat zirka 1001,66 € (abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen)


Roswita M.:

Weiblich; 92 Jahre
wohnt alleine
gepflegt durch einen ambulanten Pflegedienst
Pflegegrad 4 (gewichtete Punkte laut Pflegegutachten: 70)

Pflegesachleistungen der Pflegekasse 1612 €

Die Pflegekosten übersteigen die Sachleistungen der Pflegekasse jedoch bei weitem. Daher werden die übersteigenden Pflegekosten, die als notwendig erachtet werden, durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernommen – in diesem Fall in Höhe von zirka 500 € monatlich.

Darüber hinaus steht der Pflegebedürftigen laut Sozialhilfegesetz mindestens 1/3 des Pflegegeldes zu, in diesem Fall in Höhe von 242,66 € monatlich

Leistungen der Hilfe zur Pflege im Monat ca. 742,66 € (abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen)


Kerstin S.:

Weiblich; 37 Jahre
wohnt alleine
gepflegt im Rahmen des Arbeitgebermodells (selbst angestellte Laienhelfer bzw. Assistenzkräfte, 24-Stunden-Pflege)
Pflegegrad 5 (gewichtete Punkte laut Pflegegutachten: 90 bis 100)

Pflegegeld der Pflegekasse 901 €

Die Pflegekosten übersteigen die Sachleistungen der Pflegekasse jedoch bei weitem. Daher werden die übersteigenden Pflegekosten, die als notwendig erachtet werden, durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernommen – in diesem Fall in Höhe von zirka 10.280 € monatlich.

Leistungen der Hilfe zur Pflege im Monat 10580,33 € (abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen)


Lesen Sie auch die Pressemeldung:

06.08.2018

Montag, 06.08.2018, 18:23 Uhr

Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege von den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, München und Rosenheim sowie von der Stadt Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft über 500 Bürgerinnen und Bürger. Zum Bezirk wechseln auch alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2.

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