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Bezirk Oberbayern zahlt 2020 mehr Sozialhilfe

München, den Datum: 20.12.2019
Soziales

Erhöhter Regelsatz für Stadt und Landkreis München sowie Landkreis Fürstenfeldbruck

Auch 2020 bekommen Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen in Stadt und Landkreis München sowie im Landkreis Fürstenfeldbruck einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass sie vom Bezirk Oberbayern Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (bisher Eingliederungshilfe) oder Hilfe zur Pflege erhalten. In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes.

Im Landkreis München liegt der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks Oberbayern ab 1. Januar 2020 in der Höchststufe bei 455 Euro – ein Plus von 23 Euro gegenüber dem bundesweit geltenden Betrag von 432 Euro. In der Stadt München klettert der Regelbetrag in Stufe I auf 453 Euro (plus 21 Euro), im Landkreis Fürstenfeldbruck auf 454 Euro. Auch der Barbetrag (Taschengeld) für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, passt sich entsprechend an: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe.

Der Bezirk Oberbayern übernimmt alljährlich die erhöhten Regelsätze für die Stadt München sowie die Landkreise München und Fürstenfeldbruck. Hintergrund ist, dass in München und seinem Umland die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Die drei Kommunen erhöhen deshalb als örtliche Sozialhilfeträger die bundeseinheitlichen Regelsätze.

„Da ziehen wir natürlich mit“, sagte Bezirkstagspräsident Mederer. „Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk beziehen, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger der Stadt München und der beiden Landkreise München und Fürstenfeldbruck.“

Regelbedarf Sozialhilfe 2020
  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI Barbetrag Stufe I
Bund 432 € 389 € 345 € 328 € 308 € 250 € 116,64 €
München (Stadt) 453 € 408 € 361 € 343 € 320 € 260 € 122,31 €
München (Landkreis) 455 € 410 € 364 € 346 € 325 € 263 € 122,85 €
Fürstenfeldbruck 454 € 409 € 363 € 344 € 320 € 261 € 122,58 €

Weitere Informationen zu Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz:

Der Bezirk Oberbayern finanziert Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (bisher: Eingliederungshilfe) für zirka 49.500 Menschen mit Behinderungen. Hilfe zur Pflege erhalten rund 20.000 Menschen in Oberbayern, die ihre ambulante oder stationäre Pflege nicht selbst finanzieren können. Für Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz gibt der Bezirk im Jahr 2020 rund 1,147 Milliarden Euro aus, für die ambulanten und stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen 275 Millionen Euro.