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Bezirk Oberbayern zahlt mehr Sozialhilfe

München, den Datum: 21.12.2017
Gesundheit

Erhöhter Regelsatz in Stadt und Landkreis München sowie im Landkreis Fürstenfeldbruck

Auch 2018 bekommen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige in Stadt und Landkreis München sowie im Landkreis Fürstenfeldbruck einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vom Bezirk Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Hilfe zur Pflege erhalten.

Im Landkreis München liegt der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks Oberbayern ab Januar 2018 in der Höchststufe bei 438 Euro – ein Plus von 22 Euro gegenüber dem bundesweit geltenden Betrag von 416 Euro. In der Stadt München und im Landkreis Fürstenfeldbruck klettert der Regelbetrag in Stufe I auf 437 Euro (plus 21 Euro). Auch der Barbetrag (Taschengeld) geht entsprechend nach oben: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe (siehe Tabelle).

Der Bezirk Oberbayern passt die Regelsätze für die Stadt München sowie die Landkreise München und Fürstenfeldbruck alljährlich an die dort geltenden Beträge an. Hintergrund ist, dass in München und seinem Umland die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Die Kommunen erhöhen deshalb als örtliche Sozialhilfeträger die bundeseinheitlichen Regelsätze.

„Da ziehen wir natürlich mit“, sagte Bezirkstagspräsident Mederer. „Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk beziehen, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger der Stadt München und der beiden Landkreise München und Fürstenfeldbruck.“

In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes.

Regelbedarf

 

Stufe I

II

III

IV

V

VI

Barbetrag
Stufe I

Bund

416 €

374 €

332 €

316 €

296 €

240 €

112,32 €

München Stadt

437 €

393 €

348 €

331 €

308 €

250 €

117,99 €

München Landkreis

438 €

394 €

350 €

333 €

312 €

253 €

118,26 €

Fürstenfeldbruck Landkreis

437 €

393 €

349 €

331 €

308 €

251 €

117,99 €

Der Bezirk Oberbayern finanziert als dritte kommunale Ebene Eingliederungshilfe für zirka 44.700 Menschen mit Behinderungen. Hilfe zur Pflege erhalten rund 15.000 Menschen, die ihren Aufenthalt im stationären Pflegeheim nicht selbst bezahlen können. 2018 fließen in Hilfen für Menschen mit Behinderungen rund 970 Millionen Euro. Für die stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen gibt der Bezirk Oberbayern 153 Millionen Euro aus.