Mehr Geld für die Mobilitätshilfe
Sozialausschuss des Bezirkstags erhöht Pauschale für Fahrten in der Freizeit
Die Erhöhung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Pauschalen waren zuletzt 2017 angepasst worden. „Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen – auch die Fahrten mit dem Taxi oder einem Fahrdienst haben sich verteuert“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Wir bessern nach, damit Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.“
Mit der Mobilitätshilfe können Menschen mit Behinderungen Fahrten zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sowie zu geselligen Ereignissen finanzieren. Der neue Sockelbetrag liegt bei 110 Euro pro Monat. Menschen, die in einer stationären Wohnform leben, können monatlich bis zu 178 Euro erhalten. Dieser Betrag kann in besonders begründeten Fällen auf bis zu 268 Euro ansteigen. Die Mobilitätshilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
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