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Glossar

Es wurden 91 Einträge gefunden

  • Kommunale Selbstverwaltung

    Unter kommunaler Selbstverwaltung versteht man die eigenverantwortliche Verwaltung der politischen Gemeinden und Städte.

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  • Kommunaler Finanzausgleich

    Der kommunale Finanzausgleich hat den Zweck, dass die finanzielle Situation der Kommunen ausgeglichen ist. Es werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll gewährleistet werden, dass die Kommunen leistungsfähig bleiben und ihre Aufgaben finanzieren können. Zum anderen soll eine gerechtere Verteilung der Mittel unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen stattfinden. Diese Umverteilung bezweckt die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern. Mittels unterschiedlicher Zuweisungen werden die Gemeinden und Gemeindeverbände im kommunalen Finanzausgleich bezuschusst. Unterscheiden kann man die Zuweisungen in zweckungebundene Zuweisungen und Zweckzuweisungen. Unter die zweckungebundenen Zuweisungen zählen die Bedarfs- und Schlüsselzuweisungen.

  • Kommunalunternehmen

    Ein Kommunalunternehmen ist ein von der Kommune entweder privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich geführtes Unternehmen. Diese können sowohl mehrheitlich von mehreren Gebietskörperschaften als auch von einer Kommune alleine betrieben werden.

  • Komplexleistung

    Die Zusammenfassung von mehreren einzelnen Leistungen, die sachlich und inhaltlich zusammengehören, nennt man Komplexleistung. Die Maßnahmen werden gebündelt und als Einheit abgerechnet, um so eine umfassende Förderung anzubieten.

  • Kreisfreie Stadt

    Eine kreisfreie Stadt ist eine kommunale Gebietskörperschaft mit mindestens 50.000 Einwohnern. Eine Besonderheit ist, dass das Landratsamt hier nicht nur die kommunalen Aufgaben, sondern auch die staatlichen Aufgaben übernimmt. Bürgermeister von kreisfreien Städten dürfen sich Oberbürgermeister nennen. Der Regierungsbezirk Oberbayern umfasst drei kreisfreie Städte: München, Ingolstadt und Rosenheim.

  • Krisenintervention

    Allgemein betrachtet versteht man unter Krisenintervention die Betreuung von psychisch gefährdeten Menschen. Der Sinn einer Intervention ist es, eine Eskalation der Krise zu stoppen oder diese zu überwinden.

  • Kurzzeitpflege

    Kurzzeitpflege oder -unterbringung beschreibt die vorübergehende, zeitlich begrenzte stationäre Aufnahme von Pflegebedürftigen.

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  • Leichte Sprache

    Leichte Sprache ist eine sprachliche Ausdrucksweise des Deutschen, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt und der Barrierefreiheit dient. Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine eingeschränkte Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten ermöglichen oder erleichtern. Das Regelwerk zu dieser Sprache wird von dem seit 2006 bestehenden Netzwerk Leichte Sprache herausgegeben. Es umfasst neben Sprachregeln auch Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch.

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  • Mehrbedarf

    Man spricht von einem Mehrbedarf, wenn ein Mensch über den normal üblichen Bedarf hinausgehend Hilfe benötigt.

  • Mobilitätshilfe

    Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt es die sogenannte Mobilitätshilfe. Sie dient dazu, Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern.

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  • Nachrang der Sozialhilfe

    Darunter versteht man den Grundsatz, dass zunächst eigenes Vermögen für den Lebensunterhalt verwendet werden muss, bevor Sozialhilfe gewährt werden kann. Dazu gehört auch, dass Ansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden müssen.

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  • Neurologie

    Die Neurologie befasst sich mit dem Nervensystem und den damit verbundenen Krankheiten. Beispiele sind Multiple-Sklerose, Parkinson, aber auch Bandscheibenprobleme und Schmerztherapien. Unter dem Begriff versteht man auch den dafür zuständige Bereich einer Klinik.

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  • Oberbayern

    Oberbayern ist sowohl ein Bezirk als auch ein Regierungsbezirk im Südosten von Bayern. Der Bezirk Oberbayern ist mit einer Fläche von 17.530 Quadratkilometern der größte Bezirk des Freistaates Bayern. Das Bezirksgebiet ist in 20 Landkreise, die drei kreisfreien Städte München, Ingolstadt und Rosenheim und in 497 Gemeinden eingeteilt.

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  • Persönliche Assistenz

    Persönliche Assistenz unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrem Wunsch, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Wenn Erwachsene, Jugendliche oder Kinder mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kurz oder zeitweise Unterstützung benötigen, kann diese in Form einer Persönlichen Assistenz gewährt werden.

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  • Persönliches Budget

    Das Persönliche Budget ist eine besondere Form, Hilfen zu finanzieren. Die Hilfempfänger können dabei frei entscheiden, für welche Hilfeangebote sie das Persönliche Budget nutzen wollen.

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  • Projekt (Bereich Heimatpflege)

    Ein Projekt ist ein zielgerichtetes, einmaliges Vorhaben mit eindeutigem Anfangs- und Endtermin.

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