Inhalt

Geschichte des Bezirks Oberbayern

Von den Anfängen bis heute: Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Geschichte des Bezirks Oberbayern.

Ausschnitt einer antiken Landkarte Bayerns

1808: Die „Kreise” entstehen

1808 verfasst Maximilian Graf von Montgelas die Konstitution des Königreichs Bayern. Er übernimmt das System der Territorialeinteilung nach französischem Vorbild. Montgelas schreibt die Bildung von Kreisvertretungen fest. „Kreise” bezeichnen die sieben historischen Landesteile bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts. Erst danach heißen sie „Bezirke”.

1828: „Gesetz die Einführung der Landräthe betreffend”

Am 15. August 1828 legt König Ludwig I. mit dem „Gesetz die Einführung der Landräthe betreffend“ den Grundstein für das spätere Kommunalparlament. Der König weist die  sieben bayerischen Regierungen an, die Wahlen zur Bildung der „Landräthe” vornehmen zu lassen.

1829: Die erste „Landrathsperiode”

Vom 7. bis 17. Dezember 1829 findet in München die erste Versammlung der 27 Mitglieder des oberbayerischen Landraths statt. Zum ersten Präsidenten wird der Universitätsprofessor und spätere bayerische Außen- und Justizminister Georg Ludwig von Maurer gewählt.

1837: Die „Kreise” erhalten einen neuen Namen

Die „Kreise“ erhalten den Namen der bayerischen Stämme: Ober- und Niederbayern, Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken und Schwaben.

1852: „Gesetz, die Landräthe betreffend”

Durch das „Gesetz, die Landräthe betreffend“ vom 28. Mai 1852 wurde die Kreisgemeinde als Körperschaft konstituiert. Sie ist zwar immer noch vom König abhängig, kann aber jetzt selbstständig Geschäfte abschließen und eigene Bedienstete anstellen. Es entfaltet sich eine äußerst fruchtbare Tätigkeit. Sie zeigt sich beispielsweise in der Gründung der Kreisirrenanstalten oder dem Engagement im Mittelschulwesen.

1859: Gründung von Kreisirrenanstalten beginnt

Mit der Eröffnung der Oberbayerischen Kreisirrenanstalt in München übernimmt der Kreis die Verantwortung für die Versorgung der psychisch kranken Menschen in der Region. 1905 wird die Anstalt durch die neu erbaute Heil- und Pflegeanstalt Eglfing ersetzt. Weitere Anstalten werden gegründet: 1883 in Gabersee und 1912 in Haar.

1877: Errichtung von Realschulen

Die vom Kreis getragenen Gewerbeschulen in München, Freising, Ingolstadt und Traunstein werden 1877 zu Realschulen umgewandelt. Später werden diese zu Oberrealschulen. Bis 1918 werden vier weitere Realschulen in München sowie in Freising, Ingolstadt, Landsberg, Rosenheim, Traunstein, Wasserburg und Weilheim errichtet oder vom „Kreis” wesentlich unterstützt.

1914: Armengesetz

Mit dem bayerischen Armengesetz vom 21. August 1914 wird den Landarmenverbänden die Sozialhilfe für „anstaltsbedürftige Geisteskranke” als Aufgabe übertragen. Hieraus entwickelt sich die heutige Aufgabe der Bezirke als Träger der überörtlichen Sozialhilfe.

1919: Bayerisches Selbstverwaltungsgesetz

Am 22. Mai 1919 erhalten die „Kreise” mit dem bayerischen Selbstverwaltungsgesetz ihren heutigen Rechtsstatus als Gebietskörperschaften. Fast gleichzeitig wird ein neues Wahlgesetz erlassen. Das Ständewahlrecht wird durch allgemeine, freie, gleiche, geheime und direkte Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht ersetzt.

1924: „Gesetz über Notmaßnahmen für die Kreisgemeinden”

Dem in große finanzielle Not geratenen Kommunalparlament wird durch die Verstaatlichung der Schulen auf Basis des „Gesetzes über Notmaßnahmen für die Kreisgemeinden“ der Unterhalt des Schulwesens und die Besoldung des Lehrkörpers abgenommen.

1933–1945: Gleichschaltung und Ende der Selbstverwaltung

Der letzte demokratisch gewählte Kreistag wird nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 gleichgeschaltet. Die Selbstverwaltung der ab 1938 so genannten „Bezirksverbände” wird vollständig aufgehoben und beendet. Mit Kriegsende erlöschen alle Funktionen der Bezirksorgane.

Mehr Infos über Patientenakten im Bezirksarchiv

1946: Bezirksbeiräte werden eingerichtet

Nach dem Zweiten Weltkrieg werden 1946 die so genannten Bezirksbeiräte eingerichtet. Sie setzen sich aus Vertretungen politischer Parteien, aus Wohlfahrts- und Berufsverbänden sowie aus Vertretungen der Städte und Landkreise zusammen. Sie haben nur eine beratende Funktion.

1953: Vorläufige Bezirkstage

Am 27. Juli 1953 beschließt der Bayerische Landtag die Bezirksordnung für den Freistaat Bayern. Vorläufige Bezirkstage werden eingesetzt.

1954: Erste Wahl eines oberbayerischen Bezirkstags

Die erste Wahl findet am 28. November 1954 statt. Bereits am 1. Dezember treten die neu gewählten Bezirkstage zusammen. Die aus freien Wahlen hervorgegangene kommunale Selbstverwaltung konstituiert sich.

1978: Bezirksreform

Am 28. Mai 1978 tritt das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene der Bezirke” in Kraft. Die Bezirke erhalten damit erstmals in ihrer Geschichte eine rechtlich eigenständige Verwaltung. Künftig vollzieht die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident die Beschlüsse und vertritt den Bezirk nach außen.

1979: Verband der bayerischen Bezirke

Die sieben bayerischen Bezirke schließen sich 1979 zu einem kommunalen Spitzenverband zusammen. Dieser heißt bis 2013 Verband der bayerischen Bezirke. Seither nennt er sich Bayerischer Bezirketag.

1997: Eigenes Verwaltungsgebäude

Zunächst hatte der Bezirk Oberbayern seinen Sitz im Gebäude der Regierung von Oberbayern in der Maximilianstraße. Im Frühjahr 1997 erhält der Bezirk in der Prinzregentenstraße 14 im Münchner Stadtteil Lehel ein eignes Haus.

2001: Bayerische Bezirke als dritte kommunale Ebene gestärkt

Nach einer Anhörung zur Reform der Bezirke im Bayerischen Landtag im Jahr 2001 steht fest: Die bayerischen Bezirke bleiben erhalten. Sie werden als dritte kommunale Ebene gestärkt.

2008: Ambulante Eingliederungshilfen übernommen

Der Bezirk Oberbayern übernimmt 2008 die ambulante Eingliederungshilfe. Damit sind alle ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Menschen mit Behinderungen beim Bezirk in einer Hand.

2018: Ambulante Hilfe zur Pflege übernommen

Der Bezirk Oberbayern wächst weiter: 2018 übernimmt er die ambulante Hilfe zur Pflege. Damit gewährt er die Sozialhilfe für ambulant und stationär pflegebedürftige Menschen aus einer Hand.