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  • Kreisfreie Stadt

    Eine kreisfreie Stadt ist eine kommunale Gebietskörperschaft mit mindestens 50.000 Einwohnern. Eine Besonderheit ist, dass das Landratsamt hier nicht nur die kommunalen Aufgaben, sondern auch die staatlichen Aufgaben übernimmt. Bürgermeister von kreisfreien Städten dürfen sich Oberbürgermeister nennen. Der Regierungsbezirk Oberbayern umfasst drei kreisfreie Städte: München, Ingolstadt und Rosenheim.