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Glossar

Es wurden 9 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „S“ gefunden

  • Schlüsselzuweisung

    Mittels zweckungebundener Schlüsselzuweisungen werden die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in ihren Finanzmitteln unterstützt. Eine Kommune erhält Schlüsselzuweisung, wenn der Finanzbedarf ihre Finanzkraft übersteigt. Die Finanzkraft umfasst alle steuerlichen Einnahmen der Gebietskörperschaft. Die Höhe der Zuweisung richtet sich nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel.

  • Schulbegleitung

    Wegen der Art und Schwere ihrer geistigen und/oder körperlichen Behinderung benötigen manche Kinder und Jugendliche oft zusätzliche Hilfe einer Begleitperson, wenn sie eine Schule besuchen. In diesem Fall spricht man von Schulbegleitung.

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  • Selbsthilfe

    Im Gesundheitswesen und im Sozialbereich versteht man unter Selbsthilfe Menschen, die sich aufgrund eines gemeinsamen Problemes eigenverantwortlich und selbst organisert in Selbsthilfegruppen zusammenschließen. Der Austausch von Erfahrungen und Informationen sowie die gegenseitige emotionale Unterstützung kennzeichnen die Arbeit solcher Gruppen. Verbände und Vereine der Selbsthilfe nehmen verstehen sich auch als Interessenverteter und nehemn am politischen Meinungsbildungspriozess teil. Der Bezirk Oberbayern unterstützt die Selbsthilfe im Bereich der Behindertenarbeit als wichtigen Teil der Inklusion und bindet in seine Gremien Verteter der Selbsthilfe ein.

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  • Selbstvertreter

    Darunter versteht man Menschen mit Behinderungen, die in der Öffentlichkeit und in Gremien nicht die Interessen eines Verbandes oder Vereines vertreten, sondern als Experten in eigener Sache auftreten. Der Begriff wird bisher als Fachbegriff im Zusammenhang mit Sozialplanung und Inklusion verwendet.

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  • Sozialpädiatrie

    Die Sozialpädiatrie ist ein Bereich der Wissenschaft, die äußere Einflüsse auf Kinder und Jugendliche im Hinblick auf deren Gesundheit und Entwicklung erforscht.

  • Steuerkraft

    Die Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer, der Gewerbesteuer sowie des Einkommensteueranteils und Umsatzsteueranteils ergibt die Steuerkraft einer Kommune. Um eine Vergleichbarkeit unter den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu ermöglichen und eine mögliche Einflussnahme zu verhindern, wird bei der Berechnung der Steuerkraft ein einheitlicher Hebesatz auf das Ist-Aufkommen der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) angewendet.

  • Steuerkraftzahl und Steuerkraftmesszahl

    Ein Anhaltspunkt über die Steuereinnahmekraft einer Kommune kann die Steuerkraftzahl sein. Für die Berechnung der Steuerkraft einer einzelnen Gemeinde sind die Steuereinnahmen aus Grundsteuern, Gewerbesteuer, dem Einkommensteueranteil der Gemeinde und der Umsatzsteuerbeteiligung entscheidend. Nur die Einnahmen der Grundsteuern und Gewerbesteuer (auch Realsteuern genannt) richten sich nach dem individuellen Hebesatz der Gemeinde. Um mehrere Gemeinden zu vergleichen, werden anstatt der individuellen Hebesätze landeseinheitliche Sätze herangezogen und mit dem Ist-Aufkommen vervielfacht. Die Steuerkraftzahlen der Grund- und Gewerbesteuer sind somit neutral gegenüber dem regionalen Hebesatz. Auch die Einkommenssteueranteile und die Umsatzsteuerbeteiligung werden mit gesetzlich festgelegten Hebesätzen multipliziert. Einzeln berechnet ergeben sich so die Steuerkraftzahlen der Grundsteuern, Gewerbesteuer, des Einkommensteueranteils der Gemeinden und der Umsatzsteuerbeteiligung. Die Summe der Steuerkraftzahlen addiert ergibt die Steuerkraftmesszahl.

  • Stiftung

    Stiftung beschreibt eine Einrichtung, die ein Vermögen betreut und einen vom Stifter festgelegten Zweck anstrebt. Eine Stiftung kann sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geführt werden.

  • Substanzerhaltung

    Alle Maßnahmen die dem Erhalt der vorhandenen baulichen Einrichtungen (=Substanz) dienen

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