Wahltermine
Die Termine im Zusammenhang mit einer Bezirkstagswahl sind durch das Bezirkswahlgesetz (BezWG) , das Landeswahlgesetz (LWG) und die Landeswahlordnung (LWO) festgelegt.
Nachfolgend die Auflistung der wichtigsten Termine:
8.10.2005
Letztes Geburtsdatum zur Erlangung der Wählbarkeit und des aktiven Stimmrechts
spätestens 8.07.2023
Wohnungsnahme in Bayern zur Erlangung der Stimmberechtigung
spätestens 10.07.2023, 18.00 Uhr
Anzeige der Beteiligung an der Wahl von politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen, die im Landtag oder Bundestag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren
21.07.2023
Verbindliche Feststellung durch den Landeswahlausschuss für alle Wahlorgane,
a) Welche politischen Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen im Landtag oder im Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren
b) welche Vereinigungen, die nach Art. 24 LWG ihre Beteiligung angezeigt haben, sonst zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind
27.07.2023, 18.00 Uhr
Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlkreisvorschläge
11.08.2023
Entscheidung über die Zulassung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisausschuss
Spätestens 14.08.2023, 18 Uhr
Entscheidung des Beschwerdeausschusses über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlkreisvorschlägen
8.10.2023 Wahltag
Wahltag - Abstimmungszeit 08-18 Uhr
ab 15.10.2023
Zusammenstellung und Weitermeldung der Ersten und Zweiten Schnellmeldung durch die Stimmkreise an den Bezirk Oberbayern
ab 16.10.2018
Berechnung des vorläufigen Gesamtwahlergebnisses auf Grund der Ergebnisse der 31 Stimmkreise
bis 24.10.2018
Überprüfung der Niederschriften der Stimmkreisausschüsse und rechnerische Ermittlung des Ergebnisses der Bezirkstagswahl durch den Bezirk Oberbayern
25.10.2018
Sitzung des Wahlkreisausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Bezirkstagswahl
ab 25.10.2018
Benachrichtigung der Gewählten
06.11.2018
Erste Sitzung des neu gewählten Bezirkstags
spätestens einen Monat nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Wahlbeanstandungen durch Stimmberechtigte oder durch jede in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgeführte, sich bewerbende Person beim Bezirkstag