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Wichtige Stimmen für Teilhabe

München, den Datum: 26.06.2023

Der Inklusionsbeirat tagt zum zweiten Mal

Im Oktober 2022 hatte der Inklusionsbeirat des Bezirks Oberbayern seine konstituierende Sitzung. Ende April tagte er nun zum zweiten Mal: Die Bezirksrätinnen Dr. Frauke Schwaiblmair und Claudia Hausberger als Vorsitzende des Gremiums und die sieben Mitglieder, die sich aus Selbstvertretungen aus allen Regionen des Bezirks zusammensetzen, trafen sich mit Fachleuten der Bezirksverwaltung aus dem Fachbereich Inklusion und Vielfalt. Eingeladen waren auch die stellvertretenden Mitglieder. Die Leiterin der Abteilung I, Karin Fingerle, sowie mehrere Referatsleitungen waren ebenfalls dabei.

Blick in einen großen Sitzungssaal: An der Stirnseite hängen große Leinwände von der Decke, auf denen Text und eine Präsentation zu sehen sind. An Tischen sitzen viele Personen und haben zu, Teil aufgeklappte Laptops vor sich.
Im Plenarsaal der Bezirksverwaltung kam der Inklusionsbeirat zu seiner zweiten Sitzung zusammen.

Der Inklusionsbeirat setzt sich für die Umsetzung der Ziele der UN-BRK sowie der Ziele der Charta der Vielfalt ein. Er dient dem Austausch und der Vernetzung der Mitglieder und kann Empfehlungsbeschlüsse und Stellungnahmen fassen. Wie kann dies konkret umgesetzt werden und welche Veränderungsmöglichkeiten ergeben sich durch dieses neue Gremium?

Verbesserungen angedacht

Der Inklusionsbeirat kam mit Mitarbeitenden der Verwaltung ins Gespräch. Die besondere Zusammensetzung ermöglichte es, gleichzeitig bestehende gesetzliche Regelungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu beleuchten. Herausforderungen, denen sich Menschen mit Behinderungen stellen, wurden sichtbar. Doch dadurch, dass diese in der Diskussion zur Sprache kamen, konnten auch erste Möglichkeiten zur Verbesserung angedacht werden.

Platzgarantie bleibt bestehen

Beispielsweise beim Thema Platzfreihalteregelung, häufig auch „10- oder 30-Tage-Regelung“ genannt: Diese hat ihren Ursprung im Rahmenvertragswerk für teilstationäre und stationäre Einrichtungen gemäß §§ 75 SGB XII. Sie liegt den Verträgen des Bezirks Oberbayern als Kostenträger mit den jeweiligen Anbieterinnen und Anbietern von Wohneinrichtungen zugrunde. Der Einrichtung wird das vereinbarte Entgelt bei einer vorübergehenden Abwesenheit von Bewohnern und Bewohnerinnen von bis zu 30 Kalendertagen vollständig weitergezahlt, wenn der Platz tatsächlich freigehalten wird. Über den 30. Tag hinaus wird die Platzfreihaltegebühr nicht mehr erstattet. Nach jeder zusammenhängenden Anwesenheit von mindestens zehn Kalendertagen beginnt der 30-Tages-Zeitraum erneut.
Von wesentlichem Interesse für die Mitglieder war die Frage, ob eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen die Wohneinrichtung dazu berechtige, den Vertrag mit dem Bewohner oder der Bewohnerin zu kündigen. Die Sozialverwaltung stellte klar, dass eine Kündigung wegen einer Abwesenheit von mehr als 30 Tagen nicht zulässig sei. Die Mitglieder des Beirats diskutierten diesen Sachverhalt und beschlossen im Anschluss dem Bezirkstagspräsidenten über die Vorsitzenden erste Empfehlungen vorzulegen.

Es bleibt viel zu tun

Zum Abschluss der Sitzung formulierte ein Mitglied, was wohl viele Anwesende beschäftigte: Bis eine vollständige Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft erreicht werde, „liegt noch ein weiter Weg vor uns“. Doch wie der chinesische Philosoph Lao-Tseu schreibt: „Auch eine Reise von 1 000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.“ Der Bezirk Oberbayern sei schon längst Richtung Inklusion aufgebrochen, und ein großer Schritt nach vorne gelinge ihm mit der Etablierung des Inklusionsbeirats.
(Barbara Nieder)