Inhalt

Insolvenzverfahren abgeschlossen

München, den Datum: 20.01.2023
Soziales

Berliner Sozialunternehmen übernimmt Hollerhaus Ingolstadt. Notarielle Verträge sind unterzeichnet.

Mehr als ein Jahr nach seinem Insolvenzantrag ist der Fortbestand des Hollerhauses Ingolstadt gesichert: Mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF gAG) gibt es jetzt einen neuen Träger für die Einrichtung. Die Übernahmeverträge wurden am 19. Januar notariell unterzeichnet. Damit endet das Insolvenzverfahren, das Ende Dezember 2021 eingeleitet worden war. Der Betrieb unter neuer Trägerschaft startet voraussichtlich am 1. März.

Junger Mann im gelben Shirt steht in einer Gärtnerei. Im Hintergrund sind grüne Pflanzen zu sehen. Im Vordergrund sieht man seine Ansprechpartnerin von der Seite, die den jungen Mann anlächelt.
Das Hollerhaus hat Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung im Gärtnereibetrieb. (© Halfpoint - stock.adobe.com)

Das EJF ist ein bundesweit tätiges, christlich geprägtes Unternehmen der Sozialwirtschaft mit Sitz in Berlin. Es wird als gemeinnützige Aktiengesellschaft geführt. Das Werk entwickelt und betreibt ambulante und stationäre Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen sowie für wohnungslose und geflüchtete Menschen und für Seniorinnen und Senioren. „Wir freuen uns auf die Übernahme der Trägerschaft der Einrichtungen in Oberbayern mit ihren hoch qualifizierten und sehr erfahrenen Fachkräften. Gemeinsam werden wir unsere Ansprüche an die Qualität der Versorgung der Menschen mit Behinderung sichern und weiterentwickeln“, versicherte EJF-Vorstand Dr. Andeas Eckhoff. „Es gilt jetzt, den Menschen Sicherheit zu geben."

„Hollerhaus ist für die betreuten Menschen Heimat.“

Dem Notartermin vorausgegangen waren monatelange akribische Vorbereitungen. Dabei waren die Voraussetzungen für die komplexe Übertragung des insolventen Betriebes geschaffen worden. Wegen der Bedeutung des Hollerhauses hatte sich neben der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt als Gläubigerin und weiteren Beteiligten erstmals auch ein Vertreter des Bezirks Oberbayern im Gläubigerausschuss engagiert. „Damit hatten wir die Chance, die Entscheidungen aktiv mitzugestalten. Das hat sich als sehr segensreich erwiesen“, erklärte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Wir haben dafür gekämpft, dass der Betrieb im Hollerhaus ohne Unterbrechung weitergehen kann. Denn das Hollerhaus ist für die betreuten Menschen Heimat.“

Der Bezirk sei daher erleichtert, „dass wir mit dem EJF einen hochkompetenten und erfahrenen Träger gefunden haben“. Denn die Lage erfordere einen „sehr starken und leistungsfähigen Partner, der die Einrichtung gut für die Zukunft aufstellt“, so Mederer weiter. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem EJF.“ Eine besondere Anerkennung zollte der Präsident dem Team des Insolvenzverwalters unter der Federführung von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl. „Alle haben von Anfang an erkannt, dass es hier um ein besonderes Insolvenzverfahren geht und mit viel Engagement und Fingerspitzengefühl diese Herausforderung gemanagt.“

Fachlich fundiert weitergeführt

Das Hollerhaus Ingolstadt hatte Ende Dezember 2021 Insolvenz beantragt. Auslöser waren mehrere unternehmerische Fehleinschätzungen, die den renommierten Träger in eine finanzielle Schieflage gebracht hatten. Im Gläubigerausschuss wurde zunächst dafür Sorge getragen, dass die Einrichtung trotz der Insolvenz fachlich fundiert weitergeführt wurde – mit dem Ziel alle Menschen mit Behinderungen wie bisher zu betreuen und zu fördern. Eng eingebunden waren auch Vertretungen der örtlichen Kommunen sowie der Betriebsrat des Hollerhauses, der der Übernahme zugestimmt hat.

Hollerhaus Ingolstadt

Das 1970 durch den Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. gegründete Hollerhaus Ingolstadt war bis zur Übernahme durch das EJF Träger mehrerer inklusiver Wohn- und Förderstätten. Die Einrichtung unterstützt Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen sowie Menschen mit Schädelhirnverletzungen dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Zum Hollerhaus gehören in Ingolstadt und der Gemeinde Münchsmünster ambulante und stationäre Wohnangebote sowie ein Beratungsdienst (Offene Hilfen). Letzterer vermittelt Assistenz- und Begleitleistungen für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – darunter Individual- und Schulbegleitungen für Kinder und Jugendliche.