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Inklusion und Vielfalt

Zwei Hände halten eine Zeichnung, auf der ein Mann mit Krücken, ein Mann im Rollstuhl und eine Frau zu sehen sind.
Foto: Wolfgang Englmaier © Bezirk Oberbayern

Inklusion ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Für den Bezirk Oberbayern spielt Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe eine übergeordnete Rolle. Soziale Kernbereiche wie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden daher ebenso nach inklusiven Grundsätzen gestaltet wie vom Bezirk durchgeführte Veranstaltungen – beispielsweise die Oberbayerischen Kulturtage. Bei der Kultur- und Sportförderung achtet der Bezirk darauf, dass die unterstützten Projekte inklusiven Charakter haben.

Informationen in Leichter Sprache

Alle Menschen sollen an den Informationen des Bezirks Oberbayern teilhaben können. Deshalb veröffentlicht der Bezirk viele Informationen in Leichter Sprache. Auch für die wichtigsten Bereiche dieser Internetseite gibt es Übersetzungen in Leichte Sprache.

Basis für Inklusion im Bezirk Oberbayern ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese setzt der Bezirk auch in seiner Rolle als Arbeitgeber um. Er stellt bei gleicher Qualifikation bevorzugt Menschen mit Behinderungen ein. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt hat sich der Bezirk verpflichtet, ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Mitarbeitende erfahren beim Bezirk Oberbayern Wertschätzung – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

Basis für Inklusion im Bezirk Oberbayern ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese wurde von den Vereinten Nationen 2006 verabschiedet und 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.