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Planungswettbewerbe nach § 78 VgV

Hierbei handelt es sich um Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber einen Plan oder eine Planung zu verschaffen, deren Auswahl durch ein Preisgericht aufgrund vergleichender Beurteilungen erfolgt.

Ziel ist es, alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben und den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung bei Neubauten und beim Bauen im Bestand zu finden. Planungswettbewerbe können auch auf die Lösung konzeptioneller Aufgaben ausgerichtet sein. (gem. § 1 Abs. 1 und 2 Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013)

Aktuelle Ausschreibungen:

„nicht offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb Schulcampus Ingolstadt-Friedrichshofen Neubauten der Johann-Nepomuk-von-Kurz Schule des Bezirks Oberbayern und der Mittelschule Mitte-West der Stadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_0115-6-001“

Die Ausschreibungsunterlagen einschließlich des Teilnahmeantrags finden Sie unter folgendem Link:

Ausschreibungsunterlagen

Beschreibung der Beschaffung

Auf einer ca. 2,5 ha großen Fläche für Gemeinbedarf, die ca. 4 km nordwestlich der Stadtmitte Ingolstadt in einem Neubaugebiet liegt, sollen die Neubauten und die dazugehörigen Sport- und Freiflächen der beiden Schulen situiert werden. Für die Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule sind 8.000 m² und für die Mittelschule 17.000 m² vorgesehen.

Die Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule des Bezirks Oberbayern ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Sie beinhaltet eine schulvorbereitende Einrichtung für 3- bis 6-jährige Kinder, eine Grundschulstufe von Klasse 1, 1A und 2 (3 Schuljahre), eine Grundschulstufe von Klasse 3 bis 4, eine Mittelstufe mit den Klassen 5 und 6 und die Oberstufe mit den Klassen 7 bis 9. Außerdem ist eine Heilpädagogische Tagesstätte integriert, die die Kinder am Nachmittag besuchen. Das Raumprogramm beinhaltet rund 8.561 m² Nutzfläche 1-7. Gebäudeintegriert sind eine Turnhalle und ein Therapiebecken zu planen. Die Freianlagen beinhalten ein kleines Rasenspielfeld, einen Spielplatz sowie die erforderlichen Pausen- und Erschließungsflächen (PKW, Fahrräder, Vorfahrt).

Die Mittelschule Mitte-West Friedrichshofen der Stadt Ingolstadt wird eine der fünf zukunftsfähigen Mittelschulstandorte der Stadt sein. Die Schule umfasst ein Raumprogramm von 30 Klassen mit insgesamt 550 bis 696 Schülern, davon 349 Schüler im gebundenen und offenen Ganztag. Sie hat einen M-Zweig und macht Angebote zur Inklusion. Das Raumprogramm soll im Lernhauskonzept umgesetzt werden. Das Raumprogramm beinhaltet rund 5.894 m² Nutzfläche 1-6. Die Sportanlagen umfassen eine Ballspielhalle, ein großes Rasenspielfeld, Allwetterplatz, Laufbahn, Kugelstoßanlage. Außerdem sind die erforderlichen Pausen- und Erschließungsflächen (PKW, Fahrräder) zu planen.

Die Auslobenden beabsichtigen, soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe umgesetzt wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Diese sind:
Leistungsbild Gebäude nach HOAI §§ 33-35, Leistungsphase 2-5 und
Leistungsbild Freianlagen nach HOAI §§ 38- 40, Leistungsphase 2-5.

Beide Auslobende beabsichtigen ein Preisträgerteam mit der gesamten Planungsleistung aller Gebäude und Freianlagen zu beauftragen. Eine Beauftragung von unterschiedlichen Preisträgerteams möchten sich die Auslobenden dennoch vorbehalten, falls Teilentwürfe von unterschiedlichen Preisträgern kompatibel sein sollten und dies inhaltlich sinnvoll wäre.

Die Auslobenden beabsichtigen vier Verträge zu schließen: einen Vertrag Gebäude Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule mit dem Bezirk Oberbayern, einen Vertrag Gebäude Mittelschule Mitte-West mit der Stadt Ingolstadt, einen Vertrag Freianlagen Johann-Nepomuk-von-Kurz Schule, einen Vertrag Freianlagen Mittelschule sowie zusätzlich ggf. einen Vertrag Freianlagen Gemeinsame Flächen mit beiden Kooperationspartnern.

Die Beauftragung soll stufenweise gemäß Planungsfortschritt erfolgen. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheiden die Bauherren im Verfahrensverlauf. Der Bezirk Oberbayern behält sich vor, die Bauleistung an einen Generalunternehmer zu vergeben.

Die Auftraggeber beabsichtigen, soweit die Baumaßnahme realisiert wird, die Planungsleistungen der Gebäude der Leistungsphase 6-9 gemäß §§ 34 HOAI und die Freianlagenplanung der Leistungsphasen 6-9 gemäß §39 HOAI an den jeweiligen Auftragnehmer zu vergeben. Ein Rechtsanspruch für die Beauftragung der Leistungsphase 6-9 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.

Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall die entsprechenden Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum 1.Phase 06.05.2022 bis 01.07.2022, 2.Phase KW32 bis 28.11.2022
Kolloquium 1.Phase (Videokonferenz) 25.05.2022, 2.Phase (Videokonferenz) 30.09.2022
Preisgericht 1.Phase 15.07.2022, 2.Phase 13.01.2023