Hinweis zu aktuellen Bearbeitungszeiten
Der Bezirk Oberbayern hat seine Sozialverwaltung in diesem Jahr neu organisiert. Anträge auf soziale Leistungen des Bezirks werden seither in sechs regional zuständigen Referaten gebündelt bearbeitet.
Durch die Umstrukturierung kann dies vereinzelt noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis und setzen alles daran, Ihre Anliegen so zügig wie möglich zu bearbeiten.
Informieren Sie sich zur Neustrukturierung in der der Sozialverwaltung:
Regionalisierung:
Sozialverwaltung neu strukturiert
Der Bezirk Oberbayern hat seine Sozialverwaltung neu strukturiert. Ziel der Umorganisation ist es, Zuständigkeiten klarer zu bündeln und Abläufe zu vereinfachen. Bislang war die Sozialverwaltung überwiegend nach einzelnen Leistungen/Hilfen organisiert. Diese Struktur wurde aufgegeben. Seit der Umstellung gilt ein regionaler Ansatz: Für jede Region ist ein Referat zuständig, das alle sozialen Hilfen aus einer Hand bearbeitet.
Mit der Regionalisierung reagiert der Bezirk Oberbayern auch auf steigende Fallzahlen und komplexere Anforderungen in den sozialen Leistungen. Die neue Struktur erleichtert eine einheitliche Bearbeitung der Fälle innerhalb einer Region. Langfristig soll dies zu stabileren Abläufen führen und die Orientierung für Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Was wurde geändert?
Mit der Neuorganisation wurde das bisherige sogenannte Lebensphasen- bzw. Leistungsmodell abgelöst. Stattdessen arbeiten nun sechs regionale Referate, die jeweils für bestimmte oberbayerische Landkreise, Städte und Münchner Sozialbürgerhäuser zuständig sind. Innerhalb der jeweiligen Region werden alle Hilfearten bearbeitet – unabhängig davon, um welche konkrete soziale Leistung es geht.
Maßgeblich für die interne Zuständigkeit ist in der Regel der tatsächliche Aufenthaltsort, also der Wohnort der Person. Der Bezirk Oberbayern ist überdies in bestimmten Fällen auch für Menschen zuständig, die nicht dauerhaft in Oberbayern wohnen, daher sind auch die anderen bayerischen Bezirke und die deutschen Bundesländer auf die Referate verteilt.
Die regionalen Zuständigkeiten im Überblick
Seit dem 1. Februar 2026 gelten folgende regionale Zuordnungen:
Region 1 — Referat 24
Landkreise Eichstätt, Freising, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ingolstadt
München: Sozialbürgerhaus (SBH) Laim-Schwanthalerhöhe, SBH Süd, SBH Sendling-Westpark (E-M)
Bezirk: Bezirk Oberpfalz,
Bundesländer: Brandenburg, Berlin
Region 2 — Referat 28
Landkreise Ebersberg, Erding, Landkreis München
München: SBH Nord, SBH Schwabing-Freimann
Bezirk: Bezirk Oberfranken,
Bundesländer: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Region 3 — Referat 23
Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg
München: SBH Neuhausen-Moosach, SBH West
Bezirke: Bezirk Niederbayern, Bezirk Unterfranken,
Bundesländer: Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein
Region 4 — Referat 25
Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn, Traunstein
München: SBH Berg am Laim, Trudering-Riem
Bundesländer: Hessen, Hamburg, Saarland
Region 5 — Referat 26
Landkreise: Rosenheim, Miesbach, Stadt Rosenheim
München: SBH Giesing-Harlaching, SBH Ramersdorf-Perlach, SBH Sendling-Westpark (N–Z)
Bezirk: Bezirk Mittelfranken
Bundesländer: Sachsen, Thüringen
Region 6 — Referat 29
Landkreise: Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau
München: SBH Mitte, SBH Orleansplatz, SBH Sendling-Westpark (A–D)
Bezirk: Bezirk Schwaben
Bundesländer: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Von der Neuorganisation unberührt geblieben sind folgende Referate:
Referat 20 — Organisatorische Koordinierungseinheit
Referat 21 — Rechtsangelegenheiten der Sozialverwaltung
Referat 22 — Sozialplanung, Koordination und Fachdienst
Referat 27 — Wirtschaftlichkeit und Datenmanagement
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Je nach Anliegen stehen weiterhin die zentralen Anlaufstellen zur Verfügung:
Einzelfälle und schriftliche Anliegen
Poststelle: poststelle@bezirk-oberbayern.de
(bitte mit Aktenzeichen und Geburtsdatum)
Telefonische Anfragen
Telefonzentrale: 089 2198-01
(Weiterleitung an das zuständige regionale Referat)
Allgemeine Fragen zu sozialen Hilfen
Servicestelle
089 2198-21010
servicestelle@bezirk-oberbayern.de