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Regionalisierung:
Sozialverwaltung neu strukturiert

Modernes Verwaltungsgebäude an einer Straßenecke mit vielen Fenstern, Fahnen vor dem Eingang und parkenden Autos.
Foto: Wolfgang Englmaier © Bezirk Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern hat seine Sozialverwaltung neu strukturiert. Ziel der Umorganisation ist es, Zuständigkeiten klarer zu bündeln und Abläufe zu vereinfachen. Bislang war die Sozialverwaltung überwiegend nach einzelnen Leistungen/Hilfen organisiert. Diese Struktur wurde aufgegeben. Seit der Umstellung gilt ein regionaler Ansatz: Für jede Region ist ein Referat zuständig, das alle sozialen Hilfen aus einer Hand bearbeitet.

Mit der Regionalisierung reagiert der Bezirk Oberbayern auch auf steigende Fallzahlen und komplexere Anforderungen in den sozialen Leistungen. Die neue Struktur erleichtert eine einheitliche Bearbeitung der Fälle innerhalb einer Region. Langfristig soll dies zu stabileren Abläufen führen und die Orientierung für Bürgerinnen und Bürger verbessern.

Was wurde geändert?

Mit der Neuorganisation wurde das bisherige sogenannte Lebensphasen- bzw. Leistungsmodell abgelöst. Stattdessen arbeiten nun sechs regionale Referate, die jeweils für bestimmte oberbayerische Landkreise, Städte und Münchner Sozialbürgerhäuser zuständig sind. Innerhalb der jeweiligen Region werden alle Hilfearten bearbeitet – unabhängig davon, um welche konkrete soziale Leistung es geht.

Maßgeblich für die interne Zuständigkeit ist in der Regel der tatsächliche Aufenthaltsort, also der Wohnort der Person. Der Bezirk Oberbayern ist überdies in bestimmten Fällen auch für Menschen zuständig, die nicht dauerhaft in Oberbayern wohnen, daher sind auch die anderen bayerischen Bezirke und die deutschen Bundesländer auf die Referate verteilt.

Die regionalen Zuständigkeiten im Überblick

Seit dem 1. Februar 2026 gelten folgende regionale Zuordnungen:

Region 1 — Referat 24

Landkreise Eichstätt, Freising, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Stadt Ingolstadt
München: Sozialbürgerhaus (SBH) Laim-Schwanthalerhöhe, SBH Süd, SBH Sendling-Westpark (M-F)
außerdem: Bezirk Oberpfalz, Brandenburg, Berlin

Region 2 — Referat 28

Landkreise Ebersberg, Erding, Landkreis München
München: SBH Nord, SBH Schwabing-Freimann
außerdem: Bezirk Oberfranken, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Region 3 — Referat 23

Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg
München: SBH Neuhausen-Moosach, SBH West
außerdem: Bezirk Niederbayern, Bezirk Unterfranken, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein

Region 4 — Referat 25

Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn, Traunstein
München: SBH Berg am Laim, Trudering
außerdem: Hessen, Hamburg, Saarland

Region 5 — Referat 26

Landkreise Rosenheim, Miesbach, Stadt Rosenheim
München: SBH Giesing-Harlaching, SBH Ramersdorf-Perlach, SBH Sendling-Westpark (N–Sd)
außerdem: Bezirk Mittelfranken, Sachsen, Thüringen

Region 6 — Referat 29

Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau
München: SBH Mitte, SBH Obergiesing, SBH Sendling-Westpark (A–D, Se–Z)
außerdem: Bezirk Schwaben, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt

Von der Neuorganisation unberührt geblieben sind folgende Referate:

Referat 20 — Organisatorische Koordinierungseinheit

Referat 21 — Rechtsangelegenheiten der Sozialverwaltung

Referat 22 — Sozialplanung, Koordination und Fachdienst

Referat 27 — Wirtschaftlichkeit und Datenmanagement

Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

Je nach Anliegen stehen weiterhin die zentralen Anlaufstellen zur Verfügung:

Einzelfälle und schriftliche Anliegen
Poststelle: poststelle@bezirk-oberbayern.de
(bitte mit Aktenzeichen und Geburtsdatum)

Telefonische Anfragen
Telefonzentrale: 089 2198-01
(Weiterleitung an das zuständige regionale Referat)

Allgemeine Fragen zu sozialen Hilfen
Servicestelle
089 2198-21010
servicestelle@bezirk-oberbayern.de