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  • Verwaltungshaushalt

    Verwaltungshaushalt (VwH) und Vermögenshaushalt bilden zusammen einen Teil des Haushaltsplans und dienen somit der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben des Bezirks. Im Verwaltungshaushalt werden vermögensunwirksame (=laufende) Posten erfasst, beispielsweise Steuereinnahmen, Personalausgaben oder Verwaltungskosten.