Was Schönes aufs Dach
München, den Datum: 22.02.2022Kulturausschuss des oberbayerischen Bezirkstags beschließt Beteiligung am Jurahaus-Sonderprogramm / Förderung über „Dachpauschalen"
Das Jurahaus ist eine vor allem entlang des Altmühltals vorkommende Hausform, die durch ihre Baumerkmale und die verwendeten Materialien einzigartig ist. Für den Erhalt der charakteristischen Hauslandschaft ziehen Bezirk Oberbayern und der Landkreis Eichstätt an einem Strang. Der Bezirk Oberbayern beteiligt sich künftig mit 50.000 Euro pro Jahr.
Bereits 1980 haben sie gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege das Sonderprogramm Jurahaus ins Leben gerufen. Ziel war es, die vom Abriss bedrohten Jurahäuser mit ihren typischen Kalkplattendächern, großen verputzten Mauerflächen und relativ kleinen Fenstern in ihrer gewachsenen baulichen Umgebung zu bewahren. Das Programm war ursprünglich auf zehn Jahre ausgelegt und wurde danach unbefristet fortgeführt. Als die Förderung vor einigen Jahren weniger nachgefragt wurde, wurden die Zahlungen ausgesetzt.
Der inzwischen wieder gestiegenen Nachfrage entsprechend, nimmt der Bezirk Oberbayern ab 2022 seine Zahlungen mit einem jährlichen Beitrag von 50.000 Euro wieder auf. Das wurde vom Kulturausschuss des Oberbayerischen Bezirkstags in seiner letzten Sitzung beschlossen. Den gleichen Betrag gewährt auch der Landkreis Eichstätt, der die Federführung hat.
„Wenn es darum geht, die wertvolle Kulturlandschaft in Oberbayern zu erhalten, ist der Bezirk Oberbayern als verlässlicher Partner dabei“, so Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Wir machen uns schon seit Jahren für die Denkmalpflege stark: In unserem eigenen Förderprogramm für die Denkmalpflege stellen wir jährlich 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, von denen im vergangenen Jahr 430.000 Euro in den Landkreis Eichstätt geflossen sind. Seit 2021 würdigen wir das Engagement von Eigentümerinnen und Eigentümern mit dem Oberbayerischen Denkmalpreis.“
„Das Interesse an der Denkmalpflege in unserem im Landkreis hat in letzter Zeit stark zugenommen“, so Landrat Alexander Anetsberger. „Das betrifft auch unser Jurahaus-Sonderprogramm, das den Erhalt dieses für unsere Region typische Baukulturgut in besonderem Maße unterstützt.“ Er habe deshalb den Bezirk Oberbayern um die Wiederaufnahme seiner Förderung gebeten und hoffe, dass sich auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wieder finanziell beteiligen werde.
Der denkmalpflegerische Mehraufwand betrifft bei der Sanierung von Jurahäusern vor allem die Dacheindeckung mit Legschiefern oder sogenannten Zwicktaschen. In der Praxis hat es sich bewährt, hierfür eine von der Größe der Dachfläche abhängige Förderpauschale zu bewilligen. Das „Dächerprogramm“ solle den Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmälern weiterhin mit attraktiven wie auch einfach kalkulierbaren Zuschüssen zur Verfügung stehen, so Anetsberger.
So können die Mehrkosten für eine Legschiefereindeckung mit 250 Euro pro Quadratmeter, die einer Zwicktascheneindeckung mit 200 Euro gefördert werden. Auch für ein besonders aufwändig zu sanierendes Dachtragwerk können Eigentümerinnen und Eigentümer Geld aus dem Förderprogramm erhalten (50 Euro pro Quadratmeter). Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro. Das Jurahaus-Sonderprogramm greift auch bei Notsicherungen. Hier gibt es bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro pro Maßnahme eine Förderung von 25 Prozent der gesamten Notsicherungskosten. Mit zehn Prozent beteiligt sich das Sonderprogramm zudem an den Kosten für Voruntersuchungen. Voraussetzung ist immer, dass die Immobilie als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen ist und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde die Förderwürdigkeit anerkennt. Förderanträge nimmt das Landratsamt Eichstätt entgegen.
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Dacheindeckung mit Legschiefern an einem Jurahaus im Markt Pförring
Foto: Schmalzl
Copyright: Bezirk Oberayern
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Dachgiebel eines neu mit Legschiefern eingedeckten Jurahauses im Markt Pförring
Foto: Schmalzl
Copyright: Bezirk Oberbayern
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