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Weniger Verwaltungsaufwand – mehr Teilhabe

München, den Datum: 14.12.2021
Soziales

Bezirk Oberbayern vereinfacht Bezug des Geldes für die Leistungen zur Mobilität

Ein Konzert genießen, die Familie treffen oder ein Fußballspiel besuchen: Dazu nutzen viele Menschen mit Behinderungen die sogenannte Mobilitätshilfe. Der Bezirk Oberbayern vereinfacht jetzt den Verwaltungsaufwand für deren Bezug deutlich. „Wir stärken damit die soziale Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, begründete Bezirkstagspräsident Josef Mederer den Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses.

Zu mehr Teilhabe im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) führt auch, dass mit der Mobilitätshilfe Personen mit Behinderungen, die ambulant betreut oder selbständig wohnen, erstmals auch Fahrten zur Familie finanzieren können. Menschen mit Behinderungen, die in einer Einrichtung leben, erhalten für Familienheimfahrten wie bisher sogenannte Besuchsbeihilfen.

Erheblich reduziert wird auch der Verwaltungsaufwand: Bisher mussten Personen, die Fahrdienste in der Freizeit nutzen, für alle Touren Quittungen vorlegen. Das entfällt künftig beim Bezug des Sockelbetrages in Höhe von 110 Euro komplett. Diesen zahlt der Bezirk künftig ohne Nachweis aus. Nur wenn Menschen mit Behinderungen höhere Leistungen als den monatlichen Sockelbetrag beantragen, müssen sie den Bedarf in einem vereinfachten Verfahren nachweisen und anfänglich kurz begründen.

Außerdem führt der Bezirk eine einheitliche Pauschale in Höhe von 0,25 Euro pro Kilometer ein. Sie wird gewährt, wenn sich Menschen mit Behinderungen von Privatpersonen in deren eigenem Pkw fahren lassen, die nicht mit ihnen in einem Haushalt leben. Die Kilometerpauschale gilt auch bei Fahrten mit Vereinsbussen.

Mit der Mobilitätshilfe können Menschen mit Behinderungen Fahrten zur sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft finanzieren. Dies sind beispielsweise Fahrten zur Familie, zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sowie zu geselligen Ereignissen. Mobilitätshilfe gibt es nicht für Fahrten zum Arzt oder zu therapeutischen Maßnahmen, zur Ausbildungsstätte und zum Arbeitsplatz oder zu teilstationären Einrichtungen wie beispielsweise einer Tagespflege. Hier sind meist andere Kostenträger wie die Kranken- und Pflegekassen oder Agentur für Arbeit zuständig.


Höhe der Mobilitätshilfe

Der Sockelbetrag liegt bei 110 Euro pro Monat, der Höchstbetrag bei 310 Euro. Menschen, die in einer stationären Wohnform leben, können monatlich bis zu 206 Euro erhalten. Da der Bezirk Oberbayern mit der Mobilitätshilfe den tatsächlichen Bedarf abdeckt, können die erstatteten Mittel auch über dem Höchstbetrag liegen. Die Mobilitätshilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Haushaltsmittel

In Oberbayern erhalten rund 2800 Personen Mobilitätshilfe. Für 2021 hat der Bezirk dafür in seinen Haushalt 3,7 Millionen Euro eingestellt. Davon wurden bisher jedoch nur 2,5 Millionen Euro abgerufen. Hintergrund ist, dass viele Menschen mit Behinderungen wegen der Corona-Pandemie ihre Kontakte eingeschränkt haben und deutlich weniger unterwegs sind. Die rückläufige Entwicklung war erstmals 2020 mit Beginn der Covid-19-Pandemie aufgetreten. Sie beruht nicht auf einer Kürzung von Haushaltsmitteln.

Für 2022 hat der Bezirk Oberbayern 3,1 Millionen Euro in seinen Haushalt eingestellt. Der geringere Haushaltsansatz im Vergleich zum Vorjahr ist eine Anpassung an die tatsächliche Entwicklung. Bezirkstagspräsident Mederer versprach: „Wenn der Bedarf nach der Pandemie wieder höher sein sollte, steuern wir selbstverständlich finanziell nach.“