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Kosten für Rehabilitation

Rehabilitation hilft Menschen nach einem Unfall oder einer Krankheit, in das Alltags- und Berufsleben zurückzufinden.

Der Bezirk Oberbayern kann im Rahmen der Sozialhilfe die Kosten für eine Rehabilitation übernehmen. Vorrangig ist hierfür allerdings die Krankenversicherung bzw. der Rentenversicherungsträger zuständig. Ein Antrag kann nur dann beim Bezirk Oberbayern gestellt werden, wenn die Krankenkasse bzw. die Rentenversicherung zum Beispiel aufgrund fehlender Versicherungszeiten ablehnen und gleichzeitig die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme nachgewiesen ist.

Falls der Hilfesuchende seinen Lebensunterhalt während der Dauer der Rehabilitation nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann, gewährt der Bezirk Oberbayern zudem Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser Anspruch entsteht auch dann, wenn die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten der Rehabilitation übernimmt.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung mindestens 6 Monate dauern wird. Ansonsten ist das Jobcenter für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig. Diese kann abhängig vom Einzelfall die Mietkosten, einen Barbetrag (Taschengeld) oder Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung umfassen.