Ihr Besuch beim Bezirk Oberbayern
Bitte beachten Sie unsere Vorsichtsmaßnahmen und Servicezeiten
Besuche beim Bezirk Oberbayern sind grundsätzlich möglich. Wenn Sie uns besuchen, denken Sie bitte an das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Denn in allen Gebäuden und Einrichtungen des Bezirks Oberbayern eine Maskenpflicht. Weitere Vorsichtsmaßnahmen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Ihr Schutz und der Schutz unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Bitte beachten Sie vor Ihrem Besuch folgende Hinweise:
- Vereinbaren Sie für Ihren Besuch telefonisch oder per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung einen Termin oder melden sich bei der Servicestelle an.
- Die Eingänge zur Bezirksverwaltung in München Prinzregentenstraße 14 mit den Außenstellen in der Dingolfinger Straße 15 und der Tegernseer Landstraße 159 sowie zum Regionalbüro Ingolstadt, Proviantstraße 5 sind bis auf Weiteres geschlossen. Wenn Sie klingeln, öffnen Ihnen unsere Mitarbeitenden am Empfang.
- Halten Sie im Haus unbedingt den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz. Im Bezirk, seinen Außenstellen und Einrichtungen gilt Maskenpflicht.
Ihre Sachbearbeitung berät Sie gern telefonisch und per E-Mail.
Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten:
Die Sachbearbeitung der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern ist
- Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
erreichbar.
Mit Ihrem Anliegen können Sie sich auch an die Servicestelle der Sozialverwaltung wenden.
Diese ist von
- Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und
- Dienstag bis Donnerstag von 13:30 bis 15:00 Uhr
für Sie erreichbar.