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Ambulant betreutes Wohnen

Das Ambulant betreute Wohnen ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gemeinschaft. Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Wahl der geeigneten ambulanten Wohnform.

Es gibt ambulante Wohnangebote für

  • Menschen mit geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Behinderungen,
  • Menschen mit psychischen Behinderungen und
  • Menschen mit Suchterkrankungen.

Das Ambulant betreute Wohnen ist eine geeignete Hilfe für Personen, die nicht in der Lage sind, ihr Leben selbständig zu führen. Voraussetzung ist, dass sie nicht in anderen Wohnformen oder anderen ambulanten Angeboten angemessen versorgt werden können. Bedarf für stationäre Betreuungs haben die Personen nicht.

In ambulant betreuten Wohnformen werden folgende Lebensbereichen individuell gefördert:

  • Umgang mit den Folgen der Behinderung
  • Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Tages- und Freizeitgestaltung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Teilhabe am Arbeitsleben

Die Betreuung erfolgt in unterschiedlicher Form: zum Beispiel durch Beratung, persönliche Gespräche, Telefonkontakte, Begleitung, Anleitung und Übung. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen. Die Betreuung richtet sich nach dem persönlichen Hilfebedarf der Bewohner und Bewohnerinnen.

Ambulante Wohnformen

Ambulant Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Das Ambulant Betreute Einzelwohnen unterstützt Menschen mit Behinderungen in der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Förderung hat folgende Ziele:

  • Menschen mit Behinderungen werden unabhängig von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe.
  • Sie werden unterstützt, eine Erwerbstätigkeit oder eine sonstige Tätigkeit auszuüben.
  • Menschen mit Behinderungen erhalten eine Tagesstruktur.
  • Sie gestalten ihren Alltag selbstständig. Sie lernen mit Geld umzugehen, ihren Haushalts zu führen und sich selbst zu versorgen.
  • Menschen mit Behinderungen entwickeln im BEW eine Lebensperspektive. Das Ziel ist ein sinnerfülltes Leben zu führen.
  • Das BEW fördert Partnerschaft sowie die Begegnung mit andren Menschen. Es trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Ein Krisenplan beugt Krisen vor.

Betreute Wohngemeinschaften (BWG)

Betreute Wohngemeinschaften sind eine Hilfe zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diese ambulanten Wohnformen unterstützen Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Alltag. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben keinen stationären Betreuungsbedarf.

Aufgabe des BWG ist es, Menschen mit Behinderungen Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln. Dadurch sollen sie möglichst von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe unabhängig werden. Die Förderung entspricht im Wesentlichen den beim BEW genannten Zielen.

Betreutes Wohnen in Familien (BWF)

Das Betreute Wohnen in Familien ist eine Wohnform für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, die bei einer Familie leben möchten. Eine Familie nimmt einen Menschen mit Behinderungen als Gast für längere Zeit oder dauerhaft bei sich auf. Die Familie lebt mit der Person zusammen und betreut sie.

Das BWF ist eine besondere Form der ambulanten Betreuung. Ziel des BWF ist es, den Gast psychosozial und pädagogisch zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen. Das BEW fördert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Es ermöglicht dem Gast, außerhalb einer stationären Einrichtung weitgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu leben.