Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen unterzeichnet
München, den Datum: 14.03.2025Franz Löffler: „Win-Win-Situation für alle Beteiligten“
Die bayerische Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, der Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben am 13.3.2025 an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching im Beisein von Oberbayerns Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger eine gemeinsame Empfehlung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet.
Von der 1:1-Begleitung zum Pooling
Das Pooling ist eine schülerübergreifende Unterstützung durch Schülerbegleitungen, statt individueller 1:1-Betreuung. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Die zusätzliche Unterstützung ermöglicht ihnen eine verbesserte Teilhabe an Schule und Bildung ohne Sonderstellung. Zudem profitieren Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter von der verbesserten Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und sich leichter in die Schulgemeinschaft einbinden. Das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich ebenfalls besser planen.
Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident von Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“
Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, sieht im Pooling sowohl Chancen allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler als auch für Träger der Eingliederungshilfe: „Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger [bietet sich an, die] Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern [einzusetzen].“
Er bezeichnet das Pooling als „Win-Win-Situation für alle Beteiligten“.
Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft Eingliederungshilfe und Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schulen gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird. Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen.“
Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion
Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt.
An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitungen seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.
Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:
www.bay-bezirke.de/hilfen-bei-schulausbildung