Inhalt

Eigener Wille bis zuletzt

Selbstbestimmung am Lebensende achten und fördern

Zu sehen ist in ein farbiges abstrahierendes Landschaftsgemälde, das einen blauen Weg mit Bäumen und Pflanzen zeigt.
© Bezirk Oberbayern / B. Reimann

Advance Care Planning (ACP) beschreibt die konzeptuelle und zugleich individuelle Begleitung bei medizinisch-pflegerischen Entscheidungen in der letzten Lebensphase. Ziel dieser Methode ist es, die Selbstbestimmung am Ende des Lebens zu achten und zu fördern. Der Bezirk Oberbayern hat jetzt mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern aus der sozialen und medizinischen Landschaft eine Handreichung für das Advanced Care Planning mit fachlichen Empfehlungen erstellt.

Reflexionshilfe und Informationsquelle

Der Leitfaden wendet sich an Leitungen und Mitarbeitende von stationären Einrichtungen, die Menschen mit körperlicher, kognitiver oder seelischer Beeinträchtigung betreuen. Er dient als Reflexionshilfe und Informationsquelle. Ziel ist es, die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu achten und zu fördern. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen teilweise auf Grund einer kognitiven Einschränkung nur eingeschränkt ihren Willen kundtun können. Deshalb nehmen die Prinzipien der Gesprächsführung sowie Methoden zur Unterstützten Kommunikation breiten Raum ein. So können mit Hilfe der ACP-Methode auch Menschen, die Schwierigkeiten mit der verbalen Kommunikation haben, ihren eigenen Willen zum Ausdruck bringen.

Projekt des Gremiums GSV

Entstanden ist die Handreichung in einer Arbeitsgruppe des Gremiums Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung Oberbayern (Gremium GSV). Mitgewirkt haben Vertretungen von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und des Verbandes privater Anbieter sozialer Dienste. Darüber hinaus waren unter anderem auch die Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo), das Sozialreferat der Landeshauptstadt München und die Oberbayerische Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener (OSPE) beteiligt.