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Bezirkstag beschließt Großraumzulage

München, den Datum: 12.12.2019
Soziales

Beschäftigte des Bezirks Oberbayern erhalten Zuschuss für Jobticket der M-Zone

Es gibt gute Nachrichten für die Beschäftigten des Bezirks Oberbayern und seines Schulzentrums Hören und Sprache in München-Johanneskirchen: Laut einem Beschluss des oberbayerischen Bezirkstags erhalten sie künftig eine Großraumzulage München unabhängig von ihrem Wohnort. Des Weiteren gibt es für die Beschäftigten ab 2020 einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe der Kosten für die M-Zone des Münchner Verkehrsverbundes (MVV).

Mit dem Beschluss zur Großraumzulage schließt sich der Bezirk Oberbayern dem von der Landeshauptstadt München mit der Gewerkschaft ver.di ausgehandelten Tarifabschluss an. Darin ist die Großraumzulage München verankert. Sie wird – anders als die bisherige Ballungsraumzulage – unabhängig vom Wohnort für alle Beschäftigten mit Dienstort München gewährt. Hintergrund sind die extrem hohen Lebenshaltungskosten im Großraum München. Diese erschweren für den Bezirk Oberbayern gekoppelt mit dem Fachkräftemangel die Besetzung freier Stellen erheblich. In diesem Kontext sieht der Bezirkstag auch den Zuschuss für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Höhe von rund 40 Euro pro Monat (Kosten für die M-Zone). Diese Maßnahme soll die Beschäftigten darüber hinaus zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr motivieren.

„Wir setzen mit unseren Beschlüssen starke arbeitsmarkt- und umweltpolitische Anreize“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Dank der neuen Großraumzulage bleiben wir als Arbeitgeber attraktiv. Der Verdrängungswettbewerb im öffentlichen Sektor ist in München so groß, dass wir tarifpolitisch mit der Stadt mitziehen müssen, wenn wir unsere Mitarbeitenden halten wollen. Mit dem Fahrtkostenzuschuss wollen wir unsere Beschäftigten nicht nur finanziell entlasten, sondern wir leisten damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz.“

Im Bezirkshaushalt macht sich der Beschluss zur Großraumzulage mit rund 1,8 Millionen Euro Mehrausgaben pro Jahr bemerkbar, die Kosten für den steuerfreien Zuschuss zum Job-Ticket mit rund 500.000 Euro. Die Regelung für die Großraumzulage gilt zunächst nur für Beschäftigte; eine Initiative an den Freistaat, dies auch für Beamtinnen und Beamten zu übernehmen, ist bereits gestartet.