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Der Bezirk Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern ist als kommunale Gebietskörperschaft in der bayerischen Verfassung verankert. Er bildet mit den Gemeinden (erste Ebene) und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten (zweite Ebene) die dritte kommunale Ebene des Freistaats. Sein Verwaltungsgebiet deckt sich mit dem der Regierung von Oberbayern.

Der Bezirk Oberbayern hat vielfältige Aufgabengebiete: Sie umfassen Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Ausbildung ebenso wie Kultur, Heimatpflege und Umwelt. Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr über Zuständigkeiten, Einrichtungen und Geschichte des Bezirks. Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihr Anliegen benötigen.