Inhalt

Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Persönlichen Budget beim Bezirk Oberbayern:

Wer kann ein Persönliches Budget vom Bezirk Oberbayern erhalten?

Alle Menschen, die von einer wesentlichen Behinderung betroffen oder bedroht sind (im Sinne des § 53 SGB XII) und die einen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben. Sie können, wenn die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, diese Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets erhalten. Auch Menschen, die ein Persönliches Budget nicht selber verwalten können, haben einen Anspruch auf diese Form der Leistungsgewährung.

Welche Leistungen können mit dem Persönlichen Budget eingekauft werden?

Es können Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden (vgl. SGB IX, §§ 53 ff. SGB XII, EinglH VO). Dies können Unterstützungsleistungen aus den folgenden Bereichen sein:

Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung
Aufnahme und Gestaltung sozialer und persönlicher Beziehungen
Selbstversorgung und Wohnen
Schulbildung, Ausbildung, Arbeit, Tagesstruktur
Freizeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Mobilitätshilfen

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem jeweiligen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des betroffenen Menschen, der gemeinsam mit dem zuständigen Leistungsträger festgestellt wird. Wie bei allen Sozialhilfeleistungen wird bei einem Antrag auf ein Persönliches Budget Ihr Einkommen und Vermögen geprüft. Die Auszahlung erfolgt meist monatlich im Voraus. Das Persönliche Budget wird in der Regel auf ein eigens eingerichtetes Konto des Budgetnehmers monatlich überwiesen.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Neben dem Sozialhilfeantrag reichen Sie einen formlosen Antrag mit einer ersten Beschreibung von Art und Umfang der gewünschten Unterstützungsleistungen beim Bezirk Oberbayern ein.

Was passiert nach der Antragstellung?

Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Bezirk Oberbayern prüft Ihren Antrag, nimmt mit Ihnen Kontakt auf, fordert noch fehlende Unterlagen an und vereinbart einen Termin zu einem gemeinsamen Gespräch (Budgetkonferenz). Zu diesem Gespräch können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen.

Wie verläuft eine Budget-Konferenz?

Teilnehmer an einer Budgetkonferenz sind der Budgetnehmer (Antragsteller), ggf. der rechtliche Vertreter, auf Wunsch eine Vertrauensperson des Budgetnehmers, Mitarbeiter des Bezirks und weiterer Leistungsträger beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Gemeinsam werden die Ziele, die Budgethöhe, die Art der Nachweise hinsichtlich der Budgetverwendung und der Zeitrahmen der Kostenübernahme in einer Zielvereinbarung festgelegt. Dabei geht es vor allem um
Ihren Bedarf an Unterstützungsleistungen, den Sie mit dem Persönlichen Budget decken wollen, und Ihre Vorstellungen zu den persönlichen Zielen und wie Sie diese erreichen wollen. Sie erhalten die gemeinsam erstellte Zielvereinbarung in schriftlicher Form. Wenn Sie mit den Inhalten einverstanden sind, senden Sie diese unterschrieben an Ihren Sachbearbeiter zurück. Bei Unklarheiten oder Ergänzungswünschen Ihrerseits ist selbstverständlich ein weiteres Gespräch möglich.

Welche Nachweise sind für die Verwendung des Persönlichen Budgets erforderlich?

Wenn Sie Leistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets erhalten, richten Sie in der Regel ein Konto ein, auf das die monatlichen Zahlungen des Bezirks Oberbayern überwiesen werden. Von diesem Konto bezahlen Sie die von Ihnen eingekauften Dienstleistungen. Der Nachweis über die Verwendung des Persönlichen Budgets erfolgt über die Kontoauszüge, Rechnungen und / oder ein Haushaltsbuch. Dies wird in der Zielvereinbarung mit Ihnen festgelegt.

Wie müssen Sie über die Zielerreichung berichten?

Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird Sie in der Regel nach einem vereinbarten Zeitraum wieder einladen, um mit Ihnen darüber zu sprechen, ob und wie die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht wurden, wofür Sie das Budget verwendet haben, und wie die Weitergewährung erfolgen kann.

Kann man aus dem Persönlichen Budget aussteigen?

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, das Persönliche Budget zu beenden und Sachleistungen zu beziehen. Hierüber informiert Sie Ihr zuständiger Sachbearbeiter. Der Budgetnehmer hat die Möglichkeit eine Anpassung des bewilligten Budgets zu beantragen, wenn sich sein Bedarf während der Bewilligungszeit verändert.