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PresseeinladungNeue Zuständigkeit: Ambulante Pflege wechselt zum Bezirk Oberbayern

Einladung zum Pressegespräch

Dienstag, 07.08.2018, 10:30 Uhr

Landratsamt Rosenheim
Besprechungsraum Wendelstein (5. Stock, Neubau)
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Zum 1. September 2018 wechselt die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege vom örtlichen zum überörtlichen Sozialhilfeträger: Damit ist künftig der Bezirk Oberbayern für die Sozialhilfe für pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Landkreis Rosenheim verantwortlich.

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe ein. Ab 1. September ist der Bezirk Oberbayern in Stadt und Landkreis für diese Leistung der Sozialhilfe zuständig. Der Bezirk hat sich in enger Zusammenarbeit mit Stadt und Landkreis Rosenheim auf den Wechsel der Zuständigkeit vorbereitet.

Darüber möchten wir bei dem Pressegespräch ebenso informieren wie über aktuelle Zahlen zur ambulanten Hilfe zur Pflege. Thema ist auch die Gestaltung eines neutralen Beratungsangebots, das der Bezirk neben dem bisherigen Angebot beim Landkreis beziehungsweise bei der Stadt Rosenheim plant. Eine Kooperation mit regionalen Netzwerken wird angestrebt. Ziel ist es, dass sich Menschen mit Pflegebedarf wohnortnah beraten lassen können.

Medienvertreter sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter constanze.mauermayer@bezirk-oberbayern.de.