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Kostenlose FFP2-Masken bei Landkreisen und kreisfreien Städten

München, den Datum: 15.01.2021
Bezirkstag

Die Verteilung von FFP2-Masken an die Empfänger von Grundsicherung des Bezirk Oberbayern übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte. Als Erstausstattung werden jeweils fünf FFP2-Masken kostenlos ausgegeben. Wenn Sie Empfänger von Leistungen der Grundsicherung des Bezirks Oberbayern sind, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen gilt seit 18. Januar die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Im Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 12. Januar ist festgelegt, insgesamt 2,5 Millionen FFP2-Masken kostenlos an die Empfänger

  • von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,
  • der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • obdachlose Menschen sowie
  • die Nutzerinnen und Nutzer der Tafeln

auszugeben.

Da die FFP2-Masken oft mehrere Euro kosten und nur begrenzt verwendbar sind, soll der genannte Personenkreis finanziell entlastet werden. Die Verteilung der FFP2-Masken erfolgt – auch für Leistungsempfänger des Bezirks Oberbayern – über die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landkreise und kreisfreien Städte.

Begründet wird die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken mit dem besseren Schutz: Stoffmasken sind zwar zum Schutz anderer Personen geeignet, schützen aber nicht den Träger oder die Trägerin selbst. FFP2-Masken hingegen schützen sowohl andere Menschen als auch den Träger und die Trägerin selbst.

 

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