Inhalt

Rückkehr zur Normalität

München, den Datum: 31.05.2022
Bezirkstag

Der Alltag vieler Menschen normalisiert sich nach fast zweieinhalb Jahren Coronapandemie. Auch in den Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen hält das vorpandemische Leben wieder Einzug.

Der Bezirk Oberbayern kehrt deshalb ab dem 1. Juni 2022 zur regulären Finanzierung der Einrichtungen und Dienste zurück. Diese war seit März 2020 durch umfangreiche Sonderregelungen ersetzt worden.

„Es freut mich sehr, dass auch die Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen zum normalen Alltagsleben zurückkehren. Alle Menschen haben dies sehnlichst erwartet, und jetzt ist es endlich so weit, dass wir auf einen relativ unbeschwerten Sommer hoffen dürfen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Für uns als Bezirk heißt das, dass wir die bisher gewohnte und bewährte Finanzierung reaktivieren können.“ Mit seinem Schutzschirm habe der Bezirk seit März 2020 sichergestellt, dass keine Einrichtung in existentielle Nöte geraten musste. „Damit hatten unsere Partnerinnen und Partner den Kopf frei, um die gewaltigen Herausforderungen engagiert und kreativ zu meistern“, so Mederer. „Und jetzt blicken wir gemeinsam nach vorne und kehren zur Normalität zurück – im Alltagsleben, aber auch finanziell.“

Die Regelungen zum Umgang mit den Auswirkungen der Coronapandemie laufen daher nach Absprache aller Bezirke in ganz Bayern zum 31. Mai 2022 aus. Mehraufwendungen, die wegen der Coronapandemie entstanden sind, können die Einrichtungen und Dienste ab 1. Juni nicht mehr automatisch geltend machen. Abweichende Regelungen gibt es nur noch, wenn es in einzelnen Einrichtungen zu einem größeren Coronaausbruch kommen sollte. „Selbstverständlich werden wir das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen weiter beobachten, um auf Veränderungen möglichst frühzeitig reagieren zu können“, heißt es dazu in einem Rundschreiben an die Träger der Einrichtungen und Dienste.

Im Bezirk Oberbayern hatte der eigens gegründete Stab Versorgungsicherheit seit März 2020 intensiv mit den Einrichtungen und Diensten zusammengearbeitet und alle wegen der Pandemie erforderlichen Maßnahmen koordiniert. Zentral war unter anderem der Beschluss, die laufenden Kosten zu refinanzieren – unabhängig davon, ob die mit dem Bezirk vereinbarten Leistungen für Menschen mit Behinderungen tatsächlich oder in veränderter Form erbracht worden sind.

„Damit haben wir dazu beigetragen, dass Menschen mit Behinderungen zuverlässig versorgt werden konnten“, sagte der Bezirkstagspräsident. „Wir haben so ein stabiles Umfeld in einer Ausnahmesituation geschaffen. Ich danke allen Beteiligten, dass sie mit uns so eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.“

Das Rundschreiben als Download

Lesen Sie weitere Meldungen zu Regelungen während der Corona-Pandemie:

gefiltert nach: