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Bezirk Oberbayern erlässt in der Corona-Pandemie die Pacht 

München, den Datum: 04.05.2021
Kultur

Müssen Gastronomiebetriebe oder Läden in den Einrichtungen des Bezirks Oberbayern wegen der Corona-Beschränkungen schließen, erlässt der Bezirk den Betreibenden die Pacht. Auch bei finanziellen Einbußen kommt ihnen der Bezirk entgegen. Das hat der Kulturausschuss des oberbayerischen Bezirkstags in seiner Sitzung beschlossen.

Im Vordergrund steht ein langer Tisch. In der Mitte ist eine kleine Tischdecke, auf der ein Bierkrug mit Besteck und Servierten steht. Dahinter stehen noch einmal zwei Tische mit Gedeck.
Foto: Röttinger © Bezirk Oberbayern, Archiv FLM Glentleiten

So wird den Pächterinnen und Pächtern der Gastronomie im Freilichtmuseum Glentleiten, im Bauernhausmuseum Amerang und im Schafhof – Europäisches Künstlerhaus Oberbayern in Freising bis Ende des Jahres 2021 die Pacht erlassen oder reduziert. Das gleiche gilt für die Töpferei im Freilichtmuseum Glentleiten. In den Monaten, in denen die Betreibenden wegen behördlicher Weisung schließen müssen, erlässt der Bezirk die Zahlung komplett. In den übrigen Monaten wird die Pacht im gleichen Umfang gesenkt, in dem der Umsatz im Vergleich zum Jahr 2019 gesunken ist. Gab es beispielsweise einen Umsatzrückgang von 60 Prozent, wird auch die Pacht um 60 Prozent reduziert. Es werden also nur 40 Prozent fällig.

Der Bezirk Oberbayern möchte mit seinem Verzicht auf die vertraglich entstandenen Pachtforderungen den Betreibenden helfen, ihre Betriebe fortzuführen. Dadurch sollen sie längerfristig in der Lage sein, mit ihren Angeboten die Attraktivität der Bezirksein-richtungen zu fördern.


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