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Kommunale Selbstverwaltung

Im Freistaat Bayern ist die kommunale Selbstverwaltung in drei Ebenen gegliedert: Die erste Ebene bilden die Gemeinden. Die zweite Ebene stellen die Landkreise und kreisfreien Städte dar. Die dritte Ebene sind die bayerischen Bezirke. Die Bezirke als dritte Ebene der kommunalen Selbstverwaltung gibt es bundesweit nur in Bayern.

Eine Löwenskulptur schaut in die Ferne, darüber ein blauer HImmel mit Wolken
© LightingKreative / fotolia.com

In der Verfassung verankert

Der Bezirk Oberbayern ist in der Verfassung des Freistaates Bayern verankert. Er ist eine sogenannte kommunale Gebietskörperschaft. Gebietskörperschaft heißt: Der Bezirk Oberbayern nimmt seine Aufgaben auf dem Gebiet Oberbayerns wahr. Er hat das Recht und die Pflicht, überörtliche Aufgaben im Rahmen der Gesetze zu ordnen. Diese Aufgaben müssen über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen.

Einrichtungen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl

1. Ebene: Gemeinden; 2. Ebene: Landkreise und kreisfreie Städte; 3. Ebene: Bezirke
© Bezirk Oberbayern

Als dritte kommunale Ebene schafft der Bezirk Oberbayern öffentliche Einrichtungen für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Er ist Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und der Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Menschen. Der Bezirk Oberbayern hat eigene Fach- und Förderschulen. Er betreibt Freilichtmuseen und das Kultur- und Bildungszentrums Kloster Seeon. Darüber hinaus ist er für die psychiatrische und neurologische Versorgung zuständig. Diese Aufgabe nimmt er über sein Kommunalunternehmen Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) wahr.

Bezirkstag von Oberbayern ist vom Volk gewählt

Der Bezirk Oberbayern ist für das gleiche Verwaltungsgebiet wie die Regierung von Oberbayern zuständig. Zwischen beiden Behörden gibt es wichtige Unterschiede: Der Bezirk handelt selbstständig auf kommunaler Ebene. Der Bezirkstag von Oberbayern führt und verwaltet den Bezirk. Der Bezirkstag wird alle fünf Jahre gleichzeitig mit dem Bayerischen Landtag vom Volk gewählt. Die Mitglieder des Bezirkstags wählen den Bezirkstagspräsidenten aus ihrer Mitte.  

Regierung von Oberbayern ist staatliche Behörde

Im Gegensatz dazu ist die Regierung von Oberbayern eine staatliche Mittelbehörde. Ihre Führungsspitze, die Regierungspräsidentin beziehungsweise den Regierungspräsidenten, ernennt die bayerische Staatsregierung. Die Regierung erfüllt Staatsaufgaben. Sie ist beispielsweise für Planungs- und Genehmigungsverfahren, für Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die staatliche Schulaufsicht zuständig.

Bezirk und Regierung handeln getrennt

Der Bezirk Oberbayern und die Regierung von Oberbayern werden oft verwechselt. Beide Institutionen handeln aber getrennt voneinander. Sie haben unterschiedliche Aufgaben und eine unterschiedliche demokratische Grundlage (Legitimation).