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Datenschutzhinweis bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person gem. Art. 13 DSGVO im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren des Bezirks Oberbayern

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist der

Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstr. 14
80538 München
Deutschland
Tel.: 089/ 2198 - 01
Website: www.bezirk-oberbayern.de

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Den Datenschutzbeauftragten des Bezirks Oberbayern erreichen Sie unter:

Bezirk Oberbayern
- Datenschutzbeauftragter -
Prinzregentenstr. 14
80538 München
Deutschland
Tel.: 089/2198 93001
E-Mail: datenschutz@bezirk-oberbayern.de

Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden zur Vorbereitung und Durchführung des Bewerbungsprozesses, Anbahnung des Beschäftigungs-/ Dienstverhältnisses und zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Beschäftigungs-/ Dienstverhältnisses erhoben

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, also für die Anbahnung des Beschäftigungs-/Dienstverhältnisses.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Bezirk Oberbayern unterliegt, dient ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Bezirks Oberbayern oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten an alle Personen und ggf. Gremien des Bezirks Oberbayern weitergegeben, die in das jeweilige Verfahren involviert sind, um eine wirksame Auswahlentscheidung herbeiführen zu können.

Darüber hinaus werden ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an

  • die geva-Institut GmbH, Elisabethstraße 25, 80796 München, für die Teilnahme an einem Eignungstest im Zuge des Auswahlverfahrens (nur relevant für Bewerbungen in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) ; Verwaltungswirte (m/w/d) ; Diplom-Verwaltungswirte (m/w/d) und Bachelor of Public Social Management),
  • die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern ( AKDB ), Hansastr. 12 – 16, 80686 München, Tel.: 089/ 59030 zum Zwecke der Zahlbarmachung von Gehältern und Bezügen sowie an
  • die Sozialversicherungsträger:
    • die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Thomas Dehler Str. 3, 81737 München zur Festsetzung und Zahlbarmachung der Renten bei Beschäftigten
    • die Kranken- und Pflegekassen ( abhängig von der jeweiligen Versicherungssituation des/ der Beschäftigten ) für Abgleichsmitteilungen bei Zahlungen von Krankengeld, bei Wiedereingliederung sowie Meldebescheinigungen für die Beschäftigten
    • die Bayerische Versorgungskammer, 81921 München, Tel.: 089/ 9235-6 zur Festsetzung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge gem. der Bayerischen Beamtenversorgung ( bei Beamtinnen und Beamten ) sowie bei Dienstunfällen von Beamten/tinnen bzw. an 
    • die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, 10868 Berlin zur Datenübermittlung nach Abschluss eines Riesterrentenvertrages
    • die Bundesagentur für Arbeit, Kapuzinerstr. 26, 80337 München zwecks Versands von Vergleichsmitteilungen für die Kindergeldstellen sowie Austritts- und Verdienstbescheinigungen
    • die Kommunale Unfallversicherung Bayern ( KUVB ), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Ungererstr. 71, 80805 München zur elektronischen Übermittlung der Unfallversicherungs-Beitragsabrechnung für Beschäftige sowie Weitergabe von Daten bei Dienstunfällen von Beschäftigten
    • die Finanzämter ( abhängig vom jeweiligen Wohnort des Beschäftigten/ Beamten/in ) zwecks Datenübermittlung bei Neueinstellungen und Datenübermittlung der Kindergeldempfänger/innen des Bezirks
    • der Elterngeldstellen ( abhängig vom jeweiligen Wohnort des Beschäftigten/ Beamten/in ) zwecks Übermittlung der Einkommensbescheinigungen der Beschäftigten/ Bediensteten in Elternzeit der Gläubiger bei Pfändungen zwecks Übermittlung der notwendigen Daten mittels Drittschuldnererklärung

4. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Bezirk Oberbayern und Ihnen nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist.

Dabei werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist oder dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch diese Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Kommt ein Beschäftigungs-/Dienstverhältnis zustande, sind die Personaldaten mindestens solange aufzubewahren, bis sämtliche Ansprüche verjährt sind. Daher wird die Gesamtakte ( Personal- und Bezügeakte ) bis zum Ablauf der längsten Verjährungsfrist ( = 30 Jahre nach § 197 BGB ) aufbewahrt.

5. Welche Rechte haben Sie?

Als Bewerber/in bei uns haben Sie je nach der Situation im Einzelfall folgende Datenschutzrechte, zu deren Ausübung Sie uns oder unseren Datenschutzbeauftragten jederzeit unter den genannten Daten kontaktieren können:

  • Auskunft, Art. 15 DSGVO: Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten und/oder Kopien dieser Daten zu verlangen. Dies schließt Auskünfte über den Zweck der Nutzung, die Kategorie der genutzten Daten, deren Empfänger und Zugriffsberechtigte sowie, falls möglich, die geplante Dauer der Datenspeicherung oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, ein.
  • Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
  • Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO: Soweit die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO:  Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. 
  • Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig
    • Sie legen gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen.
      • Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist:
        • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten dem wir unterliegen, erfordert.
        • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO: Wenn ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
  • Beschwerderecht: Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

6. Erforderlichkeit des Bereitstellens personenbezogener Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben, noch sind Sie verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings ist die Bereitstellung personenbezogener Daten für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens sowie den Abschluss eines Beschäftigungs-/Dienstverhältnisses mit uns erforderlich. Das heißt, soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bei einer Bewerbung bereitstellen, werden wir Ihre Bewerbung im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen und kein Beschäftigungs-/Dienstverhältnis mit Ihnen eingehen.

7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt, das heißt, die Entscheidung über Ihre Bewerbung beruht nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung.

die geva-Institut GmbH, Elisabethstraße 25, 80796 München für die Teilnahme an einem Eignungstest im Zuge des Auswahlverfahrens (nur relevant für Bewerbungen in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) ; Verwaltungswirte (m/w/d) ; Diplom-Verwaltungswirte (m/w/d) und Bachelor of Public Social Management)