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Hilfen für Schul·kinder

Der Bezirk Ober·bayern hilft Schul·kindern mit geistiger Behinderung und körperlicher Behinderung.

Wichtig:

Schul·kindern mit seelischer Behinderung hilft

das Jugend·amt.

Diese Hilfen bezahlt nicht der Bezirk Ober·bayern.


Fragen Sie einen Arzt. Der Arzt sagt Ihnen:

Das Kind hat eine Behinderung. 

Der Arzt sagt auch:

  • Das Kind hat eine geistige Behinderung.
  • Das Kind hat eine körperliche Behinderung.
  • Das Kind hat eine seelische Behinderung.