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Mobilitäts·hilfe

Informationen in Leichter Sprache

  1. Was ist die Mobilitäts·hilfe?

    Mobilitäts·hilfe ist ein Fach·wort.

    Mobilitäts·hilfe bedeutet:
    Manche Menschen mit Behinderungen bekommen Geld.

    Das Geld ist für einen Fahr·dienst.
    Mit dem Geld bezahlen Menschen mit Behinderungen Fahrten in ihrer Freizeit.

    Farbige Zeichnung eine blauen Kleinbuses mit aufgemaltem Rollstuhl-Symbol. Es ist der Behinderten-Fahrdienst.
  2. Wer entscheidet über das Geld?


    Menschen mit Behinderungen können das Geld für Mobilitäts·hilfe beantragen.

    Der Bezirk Ober·bayern entscheidet:

    • Wer bekommt dieses Geld.
    • Wer bekommt dieses Geld nicht.
    Farbige Zeichnung einer Büro-Gebäudes mit dem Logo vom Bezirks Oberbayern. Über der Tür steht Bezirk.
  3. Warum bekommen manche Menschen mit Behinderung Mobilitäts·hilfe?

    Menschen mit Behinderungen sollen am Leben in der Gemein·schaft teilnehmen.

    Das bedeutet:
    Menschen mit Behinderungen sollen andere Menschen treffen.
    Sie sollen in ihrer Freizeit etwas machen können.

    Farbige Zeichnung einer Gartenfeier mit Lampions und spielenden Kindern und einem tanzenden Paar auf einer grünen Wiese. Im Hintergrund sitzen Menschen an einem Tisch mit Getränken. Einer davon sitzt im Rollstuhl.
  4. Zum Beispiel:

    • zu Sport·veranstaltungen gehen
    • ins Kino gehen
    • zum Einkaufen gehen
    • einen Kurs besuchen und etwas lernen
    • sich mit anderen Menschen treffen
    Farbige Zeichnung eines leeren Kinosaals mit roten Sesseln.
  5. Was darf man mit dem Geld bezahlen?

    Das Geld ist nur für Fahrt·kosten.
    Damit darf man fahren:

    • mit einem Taxi
    • mit einem anderen Fahr·dienst
    • mit einem Behinderten·fahr·dienst
    • mit einem privaten Auto.
      Der Fahrer darf nicht bei Ihnen wohnen.


    Sie bekommen Geld für Mobilitäts·hilfen?
    Dann entscheiden Sie selbst:
    Mit welchem Behinderten·fahr·dienst will ich fahren.

    Farbige Zeichnung eines gelben Taxis, das nach Rechts ins Bild fährt.
  6. Das ist wichtig:

    • Sie müssen den Behinderten·fahr·dienst selbst bestellen.
    • Sie müssen den Behinderten·fahr·dienst selbst bezahlen.
    • Sie müssen sich einen Beleg geben lassen.
      Oder eine Quittung.
    Farbige Zeichnung von zwei Quittungen und zwei Belegen.
  7. Was darf man mit dem Geld nicht bezahlen?


    Mit dem Geld darf die Person keine Fahrten

    • zur Ärztin oder zum Arzt
    • zur Kranken·gymnastik
    • zur Therapie: Zum Beispiel zur Reit·therapie
    • zum Ausbildungs·platz
    • oder zum Arbeits·platz

    bezahlen.

    Dafür gibt es das Geld nicht.

  8. Wofür gibt es manchmal Geld von anderen Stellen?

    Für Fahrten zu bestimmten Einrichtungen gibt es manchmal Geld von jemand anderem:

    Zum Beispiel für Fahrten zur Tages·pflege.

    Bitte fragen Sie bei der Service·stelle vom Bezirk Ober·bayern nach.

    Farbige Zeichnung eines Hauses mit Transport-Bussen davor. Menschen gehen zum Eingang des Hauses. Ein Mensch ist im Rollstuhl und ein anderer hat einen Blindenstock. Das Haus ist eine Tagesstätte.
  9. Wer kann das Geld für Mobilitäts·hilfe bekommen?

    Menschen mit einer besonders starken Geh·behinderung bekommen das Geld.

    Dafür gibt es diese Regeln:

    • Die Person ist 14 Jahre alt. Oder älter.
    • Die Person hat einen Schwer·behinderten·ausweis.
    • In dem Ausweis steht aG.
      Das bedeutet:
      außer·gewöhnliche Geh·behinderung.
      Das ist eine besonders starke Geh·beinderung
    Farbige Zeichnung eines Schwerbehindertenausweises. Der Ausweis ist halb grün halb rosa. Man erkennt ein Passfoto.
  10. Welche Regeln gelten für Kinder?

    Für Kinder mit besonders starker Geh·behinderung gibt es besondere Regeln:

    • Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
    • Das Kind hat den Schwer·behinderten·ausweis mit dem Stempel aG.
    • Und das Kind hat einen Brief von einem Arzt.

    Der Brief heißt in schwerer Sprache: Attest.

    Farbige Zeichnung eines Jungen in einem Rollstuhl.
  11. In dem Brief steht:

    Das Kind kann nur mit einem besonderen Behinderten·fahrzeug gefahren werden.

    Die Eltern dürfen kein eigenes Behinderten·fahrzeug haben, für das sie Geld bekommen.

    Farbige Zeichnung eines gefalteten Briefes, der aus einem offenen Briefumschlag herausschaut.
  12. Wer bekommt das Geld noch?


    Manche Menschen mit geistiger Behinderung bekommen das Geld.

    Dafür gibt es diese Regeln:

    • Die Person ist 14 Jahre alt. Oder älter.
    • Die Person hat einen Schwer·behinderten·ausweis.
    • Auf dem Schwer·behinderten·ausweis stehen die Buchstaben G und B und H
      In dem Ausweis sind 3 Stempel:
      G. Das bedeutet: Geh·behinderung
      H. Das bedeutet: Hilflos
      B. Das bedeutet: Begleitung

    • In dem Ausweis steht die Zahl 100.
      Die Zahl steht in für den Grad der Behinderung.
      100 steht für sehr schwer·behindert
    • Die Person hat eine geistige Behinderung.
      Dafür muss es eine Bestätigung geben.
      Die Bestätigung gibt es zum Beispiel vom Versorgungs·amt.
    Foto der Rückseite eines Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben G und B und H.
  13. Wer kann die Mobilitäts·hilfe noch bekommen?

    Andere Menschen mit Behinderung können das Geld für Mobilitäts·hilfe auch bekommen:

    Zum Beispiel:
    Manche Menschen mit Behinderung können nicht mit dem Bus oder mit der Straßen·bahn fahren.
    Das muss ein Arzt bestätigen.
    Die Person muss sich von einer Amts·ärztin oder einem Amts·arzt untersuchen lassen.
    Ein Amts·arzt ist ein besonderer Arzt.
    Er arbeitet für ein Amt.

    Farbige Zeichnung eines Buses mit einer Rampe für einen Rollstuhl und einer Straßenbahn, die beide mit einem roten X durchgestrichen sind.
  14. Wie viel Geld gibt es?

    Es gibt 143 Euro Mobi-Hilfe.
    Das gibt es einmal im Monat.

    Manche Personen brauchen mehr Geld.
    Dann müssen sie dem Bezirk Ober·bayern erklären:
    Warum brauchen sie mehr Geld?

    Zum Beispiel:
    Die Person wohnt auf dem Land.
    Sie muss sehr lange Strecken fahren.

    Das Amt bestimmt dann:
    Ja, die Person bekommt mehr Geld.
    Oder: Nein, die Person bekommt nicht mehr Geld.

    Farbige Zeichnung mit drei Geldscheinen.
  15. Wie viel Geld darf man gespart haben?

    Die Person mit Behinderungen darf bis zu 63.630 Euro gespart haben.

    Farbige Zeichnung eines Sparbuches. Auf dem Buch ist ein Bild mit Geldscheinen und Münzen. Darüber steht Sparbuch.
  16. Wie viel Geld darf man verdienen?

    Man darf im Monat zwischen 2.121 Euro und 3.004,75 Euro verdienen.

    Das ist der Brutto·lohn.
    Brutto·lohn bedeutet:
    Die Steuern sind noch nicht bezahlt.
    Die Kranken·kasse ist noch nicht bezahlt.

    Farbige Zeichnung eines Stapels mit Geldscheinen und etlichen Münzen. Ein Pfeil zeigt nach unten zu einem kleineren Stapel mit Geldscheinen.
  17. Was darf der Bezirk Ober·bayern prüfen?

    Der Bezirk Ober·bayern darf prüfen:

    Wird das Geld richtig ausgegeben?

    Wird das Geld auch wirklich für besondere Fahr·dienste benutzt?

    Farbige Zeichnung eines Mannes, der in einem Büro an einem Computer sitzt und etwas schreibt. Hinter ihm stehen Ordner mit Akten in einem Schrank. Vor dem Schreibtisch steht ein lehrer Stuhl.
  18. Belege aufheben

    Bekommen Sie mehr als 143 Euro Mobiitäts·hilfe?
    Dann müssen Sie das machen:

    • Sie müssen bei jeder Fahrt einen Beleg oder eine Quittung von dem Fahr·dienst bekommen.
    • Sie müssen alle Belege und Quittungen 1 Jahr lang sammeln.

    Vielleicht will der Bezirk Ober·bayern die Belege und Quittungen sehen.
    Dann müssen Sie die Belege und Quittungen dem Amt zeigen.

    Farbige Zeichnung von zwei Quittungen und zwei Belegen.

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