Mobilitäts-Hilfe in Leichter Sprache
Was ist die Mobilitäts-Hilfe?
Mobilitäts-Hilfe ist ein Fach-Wort.
Mobilitäts-Hilfe bedeutet:
Manche Menschen mit Behinderungen bekommen Geld.
Das Geld ist für einen Fahr-Dienst.
Mit dem Geld bezahlen Menschen mit Behinderungen
Fahrten in ihrer Freizeit.
Wer entscheidet über das Geld?
Beim Bezirk Oberbayern können Menschen mit
Behinderungen das Geld für Mobilitäts-Hilfe beantragen.
Der Bezirk Oberbayern entscheidet:
– Wer bekommt dieses Geld.
– Wer bekommt dieses Geld nicht.
Warum bekommen manche Menschen mit Behinderung Mobilitäts-Hilfe?
Menschen mit Behinderungen sollen am Leben
in der Gemeinschaft teilnehmen.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen sollen
andere Menschen treffen.
Sie sollen in ihrer Freizeit etwas machen können.
Zum Beispiel:
– zu Sport-Veranstaltungen gehen
– ins Kino gehen
– einen Kurs besuchen und etwas lernen
– sich mit anderen Menschen treffen.
Was darf man mit dem Geld bezahlen?
Das Geld ist nur für Fahrt-Kosten.
Damit darf man fahren:
– mit einem Taxi
– mit einem Behinderten-Fahr-Dienst
Wenn eine behinderte Person
Geld für Mobilitäts-Hilfen bekommt,
Mit welchem Fahr-Dienst will sie fahren.
Das ist wichtig:
– Die Person muss den Fahr-Dienst selbst bestellen.
– Die Person muss den Fahr-Dienst selbst bezahlen.
– Die Person muss sich einen Beleg geben lassen.
Oder eine Quittung.
Was darf man mit dem Geld nicht bezahlen?
Mit dem Geld darf die Person keine Fahrten
– zur Ärztin oder zum Arzt
– zur Kranken-Gymnastik
– zur Therapie: Zum Beispiel zur Reit-Therapie
– zum Ausbildungs-Platz
– oder zum Arbeits-Platz
bezahlen.
Dafür gibt es das Geld nicht.
Für Fahrten zu bestimmten Einrichtungen
gibt es manchmal Geld:
Zum Beispiel für Fahren zur Tages-Pflege.
Für diese Fahrten kann man manchmal
Geld von jemand anderem bekommen.
Bitte fragen Sie bei der Service-Stelle
vom Bezirk Oberbayern nach.
gibt es noch eine wichtige Regel:
Sie dürfen mit dem Geld keine Fahrten
vom Heim nach Hause zu ihren Familien bezahlen.
Wer kann das Geld für Mobilitäts-Hilfe bekommen?
besonders starken Geh-Behinderung
bekommen das Geld.
Die Person ist 14 Jahre alt. Oder älter.
Die Person hat einen
Schwer-Behinderten-Ausweis.
In dem Ausweis steht aG.
Das bedeutet:
außergewöhnliche Geh-Behinderung.
Welche Regeln gelten für Kinder?
gibt es besondere Regeln:
Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
Das Kind hat den Schwer-Behinderten-Ausweis.
mit dem Stempel aG.
Und das Kind hat einen Brief von einem Arzt.
Der Brief heißt in schwerer Sprache: Attest.
Das Kind kann nur mit einem besonderen
Behinderten-Fahrzeug gefahren werden.
Die Eltern dürfen kein eigenes
Behinderten-Fahrzeug haben, für das sie Geld bekommen.
Wer bekommt das Geld noch?
bekommen das Geld.
Dafür gibt es diese Regeln:
Die Person ist 14 Jahre alt. Oder älter.
Die Person hat einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
G. Das bedeutet: Geh-Behinderung
H. Das bedeutet: Hilf-los
B. Das bedeutet: Begleitung
In dem Ausweis steht die Zahl 100.
Die Zahl steht in schwerer Sprache für:
Grad der Behinderung.
Die Person hat eine geistige Behinderung.
Dafür muss es eine Bestätigung geben.
Die Bestätigung gibt es zum Beispiel
vom Versorgungs-Amt.
das Geld für Mobilitäts-Hilfe auch bekommen:
Zum Beispiel:
Manche Menschen mit Behinderung
können nicht mit dem Bus oder mit der Straßen-Bahn fahren.
Das muss ein Arzt bestätigen.
Die Person muss sich von einer Amts-Ärztin
oder einem Amts-Arzt untersuchen lassen.
Das ist wichtig: Wo wohnt die Person?
Dafür muss sie bei einem Einwohner-Melde-Amt
in Oberbayern gemeldet sein.
Das Einwohner-Melde-Amt
ist meistens im Rathaus.
Dann kann die Person Geld
vom Bezirk Oberbayern bekommen.
Wie viel Geld gibt es?
Dann bekommt die Person 80 Euro.
Das bekommt die Person jeden Monat.
Manche Personen brauchen mehr Geld.
Dann müssen sie dem Bezirk Oberbayern erklären:
Warum brauchen sie mehr Geld.
Zum Beispiel:
Die Person wohnt auf dem Land.
Sie muss sehr lange Strecken fahren
Das Amt bestimmt dann:
Ja, die Person bekommt mehr Geld.
Oder: Nein, die Person bekommt nicht mehr Geld.
Wie viel Geld darf man gespart haben?
Wenn eine Person verheiratet ist:
Dann darf die Person bis zu 3.214 Euro gespart haben.
Sie darf also 614 Euro mehr haben.
Wenn eine Person für Kinder zahlen muss.
Oder für andere Verwandte:
Dann darf die Person für jede weitere Person
256 Euro mehr gespart haben.
Wie viel Geld darf man verdienen?
Es gilt der Netto-Lohn.
Das ist der Lohn, den man aufs Konto bekommt.
Netto-Lohn bedeutet auch:
Die Steuern sind schon bezahlt.
Der Beitrag für die Kranken-Kasse ist schon bezahlt.
Was darf der Bezirk Oberbayern prüfen?
Wird das Geld richtig ausgegeben.
Wird das Geld auch wirklich
für besondere Fahr-Dienste benutzt.
Eine behinderte Person bekommt
das Geld für Mobilitäts-Hilfe.
Dann muss sie das machen:
Sie muss bei jeder Fahrt einen Beleg
oder eine Quittung von dem Fahr-Dienst bekommen.
Sie muss alle Belege und Quittungen 1 Jahr lang sammeln.
Vielleicht will der Bezirk Oberbayern
die Belege und Quittungen sehen.
Dann muss die Person
die Belege und Quittungen dem Amt zeigen.
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Publikationen im Bereich Leichte Sprache
Die Service-Stelle des Bezirks Oberbayern (Leichte Sprache)
Das Heft erklärt, was die Service-Stelle vom Bezirk Oberbayern macht und wie man sie erreicht.
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Info-Heft, 8 Seiten
kostenlos
Der Bezirk Oberbayern (Leichte Sprache)
Das Heft erklärt, was der Bezirk Oberbayern macht.
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Infoheft in Leichter Sprache, 31 Seiten
kostenlos
BTHG - Bundes-Teil-Habe-Gesetz. Das neue Gesetz zur Eingliederungs-Hilfe
Das Heft erklärt: Das ändert sich mit dem neuen Bundes-Teil-Habe-Gesetz für Menschen mit Behinderungen.
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Info-Heft in Leichter Sprache
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Offene Behindertenarbeit in Oberbayern (Leichte Sprache)
Das Heft erklärt:
Was macht die Offene Behindertenarbeit in Oberbayern?
Für welche Menschen ist die OBA da?
Achtung: Manche Adressen im gedruckten Heft stimmen nicht mehr.
Die PDF-Datei für den Computer ist 2016 neu gemacht.
Deshalb stimmen da alle Adressen.
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Neuauflage
Info-Heft, 40 Seiten
kostenlos
Persönliches Budget (Leichte Sprache)
Das Heft erklärt: Wofür ist das Persönliche Budget?
Das Heft erklärt auch: Wie bekomme ich das Persönliche Budget?
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Betreutes Wohnen in Familien (BWF)
Das Hert erklärt, was betreutes Wohnen in Familien ist.
Das Heft erklärt auch,
welche Hilfen es zum Wohnen gibt
und wie man sie bekommt.
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Mobilitäts-Hilfe (Leichte Sprache)
Das Heft erklärt, wer Geld für den Behinderten-Fahr-Dienst bekommt.
Das Heft erklärt, wie man das Geld bekommt.
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Welche Hilfen brauchen Sie in der Förderstätte? (Leichte Sprache)
Info-Heft zum Frage-Bogen.
Der Frage-Bogen heißt in schwerer Sprache:
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Welche Hilfen brauchen Sie in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen? (Leichte Sprache)
Info-Heft zum Frage-Bogen. Der Frage-Bogen heißt in schwerer Sprache: Verfahren für die Hilfe-Bedarfs-Gruppe 2
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Welche Hilfen brauchen Sie beim Wohnen? (Leichte Sprache)
Info-Heft zum Frage-Bogen Wohnen.
Der Frage-Bogen heißt in schwerer Sprache: H.M.B.-W. Verfahren
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Fragebogen: Wohnen (Leichte Sprache)
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Fragebogen: Förderstätte (Leichte Sprache)
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Bewerbung: Kunst inklusive (Leichte Sprache)
Machen Sie Kunst?
Dann bewerben Sie sich!
Um Ihre Kunst-Werke in München in der Galerie Bezirk Oberbayern zu zeigen.
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Fragebogen: Das möchte ich! (Leichte Sprache)
Fragebogen zur Personenkonferenz in Leichter Sprache.
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So will ich wohnen (Leichte Sprache)
In dem Heft steht ein Bericht von einem Fachtag. Bei dem Fachtag wurde besprochen wie Menschen mit Behinderung wohnen und leben wollen.
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Wer hat diese Seite gemacht?
Die Texte sind übersetzt von:
– Anna Schattenhofer, Atelier für Leichte Sprache, Köln
– Susanne Göbel, Büro für Leichte Sprache, Kassel
– Peter Bechmann, Bezirk Oberbayern,
Presse- und Informationsstelle.
Die Bilder sind von:
Lebenshilfe Bremen e.V., Leichte Sprache - Die Bilder,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.