Bekenntnis zu Integrationskindergärten
24.07.2006
    
Bekenntnis zu Integrationskindergärten - Bezirk will Härtefallregelung ausnutzen
   
Wenn am 1. September das Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) flächendeckend vollzogen wird, ändern sich auch die Finanzierungsgrundlagen von Integrationskindergärten. Eltern buchen für ihr Kind zukünftig individuelle Betreuungszeiten im Kindergarten und zahlen auch nur für diese. Diesen Systemwechsel weg vom Gruppenbezug und hin zur individuellen Förderung des einzelnen Kindes vollziehen auch die bayerischen Bezirke.
   
Die Personalausstattung in einer Einrichtung begründet sich nunmehr auf die individuellen Buchungszeiten der Kinder und den daraus resultierenden Anstellungsschlüssel. Dieser muss mindestens 1:12,5 betragen. Für Kinder mit Behinderung wird ein zusätzlicher Faktor 4,5 gewertet, den sich Freistaat und Landkreis in der Finanzierung teilen, und der von den Bezirken auf 5,5 erhöht wird.
Insgesamt sind die Fachleute des Bezirks Oberbayern überzeugt, dass jeder Kindergarten die notwendige Finanzierung erhalten wird und keine Gruppen deshalb schließen muss.
Eine Intention des BayKiBiG ist, die Förderbedingungen innerhalb Bayerns zu vereinheitlichen und jedem Kind die gleichen Startchancen zu ermöglichen. In einer Rahmenvereinbarung, deren Anwendung der Verband der bayerischen Bezirke seinen Mitgliedern bei den Verhandlungen mit den Einrichtungsträgern empfiehlt, wurden deshalb die zusätzlichen Fachdienststunden auf 50 für jedes Kind mit Behinderung pro Kindergartenjahr festgeschrieben. Im Unterschied zu den bisher 88 Fachdienststunden in Oberbayern sind nun aber im Bedarfsfall zusätzliche ambulante Frühförderleistungen möglich. Kinder, die z.B. in Hof leben, sollen damit die gleichen Bedingungen vorfinden wie Kinder in München oder Kempten. Da die Förderung von Integrationskindergärten bisher aber in den sieben bayerischen Bezirken sehr unterschiedlich ausgeprägt war, führt dies dazu, dass Spitzenreiter wie Oberbayern oder Mittelfranken nun ihre Zuwendungen auf hohem Niveau anpassen, während es in den meisten anderen Bezirken, wie z.B. der Oberpfalz oder Niederbayern zu Verbesserungen kommt.
Die Rahmenvereinbarung ermöglicht aber über eine Härtefallregelung, besonders betroffene Kindergärten (z.B. wegen besonderem Schweregrad von Behinderungen) finanziell stärker zu bezuschussen und so den Übergang abzufedern. Im Sozialausschuss des Bezirks Oberbayern wurde in der gestrigen Sitzung vereinbart, diese Härtefallregelung großzügig auszulegen und noch im Herbst eine erste Bilanz über die Auswirkungen des Gesetzes zu ziehen. Das Wohl des Kindes müsse im Vordergrund stehen, so Bezirkstagsvizepräsident Josef Mederer. Deshalb werde man individuell mit jeden einzelnen Kindergarten verhandeln und die konkrete Situation berücksichtigen.
       
  
  
  
Weitere Informationen für die Medien bei Susanne Büllesbach:
  
Telefon: 089/2198-90010

E-Mail: susanne.buellesbach@bezirk-oberbayern.de

 

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