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Fallmanagement für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Zwei Mädchen, offenbar Zwillinge, knien lachend in einem Park und legen sich jeweils einen Arm um die Schulter. Ein Mädchen trägt eine blaue das andere eine rote Brille.
Dem Bezirk ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ihr Leben aktiv und selbstbewusst gestalten können. Durch das Fallmanagement sollen sie die passende Unterstützung bekommen. (Foto: Karelnoppe © Fotolia.com)

Das Fallmanagement verbessert die Auswahl der Hilfeangebote für Menschen mit Behinderungen. Es stärkt das Wunsch- und Wahlrecht. Der Bezirk Oberbayern bietet diese Art der Sachbearbeitung an für

  • Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter sowie
  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen im Schulalter.  

Für Kinder und Jugendliche im Schulalter mit rein seelischen Behinderungen ist das Jugendamt zuständig.

Feste Ansprechpartner

Das Fallmanagement ist eine alternative Methode zur klassischen Sachbearbeitung. Es ermöglicht das Eingehen auf die persönlichen Bedürfnisse. Die Fallmanager arbeiten im Team. Sie sind für Eltern oder Sorgeberechtigte feste Ansprechpartner. Persönliche Gespräche führen sie vor Ort. Das Fallmanagement ist ein freiwilliges Angebot.

Aufteilung der Teams

Für Oberbayern und die Landeshauptstadt München gibt es vier Teams.

Interessierte Eltern und Sorgeberechtigte bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem für ihren Wohnort zuständigen Team.

Team Fallmanagement 1

Landkreise:

Altötting, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Mühldorf am Inn, Rosenheim, Traunstein

Kreisfreie Stadt:

Rosenheim

Sozialbürgerhäuser (Stadt München):

SBH Mitte (Altstadt-Lehel, Ludwigvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt), SBH Berg am Laim-Trudering-Riem

Ansprechpersonen:

Telefon: 089 2198-23210 + -23214
E-Mail: fm-1@bezirk-oberbayern.de


Team Fallmanagement 2

Landkreise:

Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, Starnberg

Sozialbürgerhäuser (Stadt München):

SBH Neuhausen-Moosach (Neuhausen-Nymphenburg-Moosach), SBH Pasing (Allach-Untermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Pasing-Obermenzing), SBH Sendling-Westpark

Ansprechpersonen:

Telefon: 089 2198-23211 + -23215
E-Mail: fm-2@bezirk-oberbayern.de



Team Fallmanagement 3

Landkreise:

Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, München, Miesbach, Weilheim-Schongau

Sozialbürgerhäuser (Stadt München):

SBH Giesing-Harlaching (Obergiesing-Fasangarten, Untergiesing-Harlaching), SBH Orleansplatz (Au-Haidhausen, Bogenhausen), SBH Ramersdorf-Perlach

Ansprechpersonen:

Telefon: 089 2198-23212 + -23215
E-Mail: fm-3@bezirk-oberbayern.de



Team Fallmanagement 4

Landkreise:

Eichstätt, Erding, Freising, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm

Kreisfreie Stadt:

Ingolstadt

Sozialbürgerhäuser (Stadt München):

SBH Schwabing-Freimann (Schwabing-Freimann, Schwabing-West), SBH Laim-Schwanthalerhöhe,  SBH Nord (Feldmoching-Hasenbergl, Milbertshofen-Am Hart), SBH Süd (Hadern, Talkirchen-Obersendling-Fürstenried, Forstenried-Solln)

Ansprechpersonen:

Telefon: 089 2198-23213 + -23214
E-Mail: fm-4@bezirk-oberbayern.de

   

Welches Sozialbürgerhaus?
Sie können den Dienstleistungsfinder der Stadt München benutzen, um Ihren Wohnort einem Sozialbürgerhaus zuzuordnen: www.muenchen.de/dienstleistungsfinder

Regelmäßige Gespräche und Kontakte

Das Fallmanagement stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Die Anwendung dieser Methode erfordert die aktive Mitarbeit der Beteiligten, regelmäßige Gespräche und Kontakte. Damit gelingt es, die Lebenssituation gemeinsam zu betrachten und den individuellen Bedarf zu ermitteln. Wohnortnahe Hilfeangebote, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern, werden besonders berücksichtigt.

Stärken des Fallmanagements

Das Fallmanagement ist eine neue Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberbayern. Ein Fallmanager und eine pädagogische Fachkraft bilden jeweils ein Team und sind feste Ansprechpersonen. Diese Kooperation ermöglicht Eltern und Sorgeberechtigten eine bessere Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Hilfeangebote.

Wann ist Sachbearbeitung im Fallmanagement sinnvoll?

Fallmanagement kommt nur bei besonderen Situationen zum Einsatz, beispielsweise

  • wenn eine Notlage vorliegt,
  • wenn Leistungen mehrerer Leistungsträger (Bezirk Oberbayern, Krankenkasse, Jugendamt u. a.) notwendig sind,
  • wenn es kein passendes Angebot für das Kind gibt oder
  • wenn leistungsberechtigte Personen einen Teilhabeplan wünschen. Gesetzliche Grundlage für den Teilhabeplan ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG).