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Häufig gestellte Fragen

Zum Persönlichen Budget erreichen den Bezirk Oberbayern viele Fragen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Wer kann ein Persönliches Budget erhalten?

Welche Leistungen können Sie mit dem Budget einkaufen?

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Wie beantragen Sie ein Persönliches Budget?

Was passiert nach der Antragstellung?

Wer nimmt an der Budget-Konferenz teil?

Welche Nachweise sind für die Verwendung erforderlich?

Wie berichten Sie über die Erreichung der Ziele?

Können Sie das Persönliche Budget beenden?

Wer kann ein Persönliches Budget erhalten?

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen im Vorschulalter
  • Kinder und Jugendliche im Schulalter, die eine geistige und/oder körperliche Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind
  • Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
  • Menschen mit psychischen Behinderungen oder Erkrankungen
  • Menschen mit Suchterkrankungen

Für Kinder und Jugendliche mit rein seelischen Behinderungen im Schulalter ist das Jugendamt zuständig.

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Welche Leistungen können Sie mit dem Budget einkaufen?

Der Bezirk Oberbayern gewährt Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget. Die Menschen mit Behinderungen können Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten. Die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Die Leistungen können aus folgenden Bereichen sein:

  • Umgang mit den Folgen der Behinderung
  • Aufnahme und Gestaltung sozialer und persönlicher Beziehungen
  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Schulbildung, Ausbildung, Arbeit, Tagesstruktur
  • Freizeit und soziale Teilhabe
  • Mobilitätshilfen
  • Hilfe zur Pflege
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Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Hilfebedarf. Der Umfang wird gemeinsam mit dem Bezirk Oberbayern festgestellt. Die Auszahlung des Budgets erfolgt meist monatlich im Voraus. Der Bezirk überweist das Geld auf ein eigens eingerichtetes Konto der budgetnehmenden Person.

Das Persönliche Budget ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Es ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der unterhaltspflichtigen Personen. Dies regelt §§ 135 SGB IX.

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Wie beantragen Sie ein Persönliches Budget?

Bitte stellen Sie einen Sozialhilfeantrag. Damit beantragen Sie Leistungen der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus beschreiben Sie uns in einem formlosen Antrag Art und Umfang der gewünschten Hilfen.

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Was passiert nach der Antragstellung?

Die zuständige Sachbearbeitung beim Bezirk Oberbayern prüft den Antrag. Sie fordert bei Ihnen eventuell fehlende Unterlagen an. Sie vereinbart einen Termin zu einem persönlichen Gespräch. Dieses Gespräch heißt auch Budget-Konferenz. Zu dem Gespräch können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen.

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Wer nimmt an der Budget-Konferenz teil?

An einer Budgetkonferenz nehmen mehrere Personen teil:

  • Mitarbeitende des Bezirks Oberbayern
  • bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen: die Eltern oder Sorgeberechtigten als deren gesetzliche Vertretung
  • die antragstellenden erwachsenen Menschen mit Behinderungen
  • auf Wunsch: Personen des Vertrauens der antragstellenden Menschen mit Behinderungen
  • beim Trägerübergreifenden Persönlichen Budget: weitere Leistungsträger

Was wird bei der Budget-Konferenz vereinbart?

Bei der Konferenz legen die teilnehmenden Personen Ziele, Höhe des Budgets, Art der Nachweise über die Verwendung des Budgets sowie den Zeitrahmen für die Kostenübernahme fest. In einer Zielvereinbarung fixiert der Bezirk den Umfang der vereinbarten Leistungen, die mit dem Persönlichen Budget gedeckt werden. Wie die Ziele erreicht werden, schreibt der Bezirk für Sie ebenfalls nieder. Die gemeinsame schriftliche Zielvereinbarung erhalten Sie als die budgetnehmende Person oder Ihre gesetzliche Vertretung. Sie senden diese unterschrieben an Ihre Sachbearbeitung zurück.

Wenn es Unklarheiten gibt oder Sie weitere Wünsche haben, sprechen Sie bitte Ihre Sachbearbeitung an.

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Welche Nachweise sind für die Verwendung erforderlich?

Der Bezirk Oberbayern überweist seine monatlichen Zahlungen in der Regel auf ein Konto, das Sie eigens für das Persönliche Budget eingerichtet haben. Von diesem Konto bezahlen Sie die von Ihnen eingekauften Dienstleistungen. Der Nachweis, wie Sie das Persönliche Budget verwenden, erfolgt über Kontoauszüge, Rechnungen und/oder ein Haushaltsbuch. Dies legt die Zielvereinbarung fest.

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Wie berichten Sie über die Erreichung der Ziele?

Die zuständige Sachbearbeitung lädt Sie in der Regel nach einem vereinbarten Zeitraum wieder zu einem Gespräch ein. Inhalt des Gesprächs ist, ob und wie die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht und wofür das Budget verwendet wurde. Thema ist auch, ob das Persönliche Budget weiter gewünscht wird.

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Können Sie das Persönliche Budget beenden?

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, das Persönliche Budget zu beenden und Sachleistungen zu beziehen. Hierüber informieren Sie Ihre zuständige Sachbearbeitung. Sie können auch beantragen, das Budget anzupassen – zum Beispiel, wenn sich Ihr Hilfebedarf verändert hat.

Sie können uns jederzeit ansprechen, wenn Sie weitere Fragen haben.

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