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Unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen

Räumliches Modell eines Labyrinths, aus dem ein blauer Pfeil den Weg hinaus zeigt.
Foto: onypix © fotolia.com

Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung finden oft schwer Zugang zu etablierten Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen und Dienste. Gemeindenahe unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (UpB) setzen hier an: Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, sich niedrigschwellig beraten zu lassen. Niedrigschwellig heißt, die Beschwerdestellen sind ohne bürokratische Hürden zugänglich, leicht erreichbar und die Beratung ist kostenlos. Auf Wunsch arbeiten sie anonym. Sie leiten bei Bedarf ein Beschwerdeverfahren ein.

Beratung auf Augenhöhe

Die Beschwerdestellen werden von Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung und Angehörigen psychisch Kranker und organisiert. Die ratsuchenden Menschen können ihren Ansprechpersonen auf Augenhöhe begegnen. 

Mit ihren Anliegen wenden Sie sich als ratsuchende Person bitte direkt an die für Sie zuständige Beschwerdestelle.

Acht Beschwerdestellen

Die regionale Zuständigkeit deckt sich mit den Versorgungsgebieten der psychiatrischen Kliniken. In Oberbayern gibt es acht psychiatrische Beschwerdestellen. Diese sind zuständig für

  • die Stadt München und den Landkreis München sowie die Landkreise Dachau und  Fürstenfeldbruck (zwei Beschwerdestellen: München 1 und München 2),
  • die Landkreise Ebersberg, Erding und Freising,
  • die Landkreise Starnberg und Landsberg,
  • die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach,
  • die Landkreise Altötting, Mühldorf, Rosenheim und die Stadt Rosenheim,
  • die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land sowie
  • die Stadt Ingolstadt mit den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen.

Die Anliegen, Anfragen und Beschwerden aus den Landkreisen Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen bearbeiten die nächstgelegenen Beschwerdestellen. 

Datenschutz und Schweigepflicht

Träger der Beschwerdestellen sind Angehörigen- und Betroffenenverbände. Die Mitarbeitenden sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten nach rechtlichen Standards. Dazu zählen:

  • Datenschutz,
  • Gemeindenähe,
  • Schweigepflicht,
  • Unabhängigkeit und
  • Vernetzung. 

Diese Standards beruhen auf den Vorgaben des Bundesnetzwerkes unabhängiger Beschwerdestellen Psychiatrie.

Finanzierung

Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderlinie im Jahr 2022 finanziert der Freistaat Bayern die Arbeit der Unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen.